Militärpflichtersatz

Allgemeine Fragen und Gespräche rund um Diabetes
sonnenblume
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von sonnenblume »

@ Bradley, die Diabetesgesellschaft setzt sich sicher sehr für die Bedürfnisse der Diabetiker ein. Es sind ihr aber klar auch Grenzen gesetzt. Und so nebenbei wieder einmal erwähnt, WIR müssen halt auch etwas dafür tun und z.Bsp. Verbrauchsmaterial über die Diabetesgesellschaft beziehen. :!: Zusammen an einem Strick ziehen lautet die Devise.
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Einerseits denk ich auch, wer wenn nicht die SDG wäre die Organisation, die sowas in Bewegung setzen sollte. Andererseits ists ein Aufwand, der für die Möglichkeiten der SDG vielleicht auch etwas zu gross ist. Immerhin wären sie bei Vernehmlassungen ja dabei. Vielleicht wär ein Hinweis an Parlamentarier wär aber vielleicht doch möglich. Frau Fischer-Taeschler, die Geschäftsführerin der SDG, ist als ehemalige Politikerin ja eigentlich vertraut mit den Mechanismen.
Bradley

Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Bradley »

Ich war Vorstandsmitglieder der IG-Motorrad. Natürlich hat die IG-Motorrad eine grosse Anzahl Mitglieder, aber die dienen "nur" zur Legitimation der eigenen Forderungen. Die eigentliche Lobby-Arbeit wurde aber von ein paar wenigen im Vorstand gemacht. Da werden Kontakte zu Parlamentariern gesucht und in Treffen und Gesprächen werden die eigenen Anliegen und Probleme vermittelt. Die Gesetzgebung selbst liegt natürlich in der Hand des Parlamentes, aber die Möglichkeiten der Einflussnahme gehen sehr weit.

Die Diabetesgesellschaft ist von der Anzahl Mitglieder sicher noch breiter abgestützt. Aber die Lobby-Arbeit muss auch da, der Vorstand machen. Die Diabetesgesellschaft hat zudem Gewicht und Gehör, was man z.B. auch daran sieht, dass der Gesetzgeber keine detaillierten Verordnungen zum Strassenverkehr macht sondern Empfehlungen und Richtlinien zusammen mit den Interessensverbänden ausarbeitet.

Gruss Bradley
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

So, kurz ein abschliessendes Feedback:

Bin ab sofort dienstuntauglich. "in absentia". Typ-1-Diabetes reicht also als Grund.
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

News zum Thema Militär und Dienstpflicht. Neu können sich Diabetiker, die aufgrund ihrer Krankheit als dienstuntauglich eingestuft worden sind, wehren.

http://www.zdg.ch/fileadmin/files/natio ... enst_d.pdf
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Untaugliche sollen dem Militär mehr bezahlen
Eine Studiengruppe des Militärdepartements will die Ersatzabgabe für Untaugliche auf 1000 Franken im Jahr erhöhen. Bei bürgerlichen Nationalräten findet die Idee Anklang.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... larComment

Email des diabetesclub.ch an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates:

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie der Presse zu entnehmen ist, wird eine Erhöhung der Ersatzabgabe für Militärdienstuntaugliche diskutiert.
Menschen mit Diabetes haben keine Möglichkeit, Militärdienst oder einen Ersatzdienst zu leisten, obwohl der Diabetes bei vielen betroffenen keine Behinderung darstellt, welche eine Militär- oder Ersatzdienstleistung verunmöglicht. Diabetesbetroffene sind in fast allen Berufen vollzeitlich ohne Einschränkungen erwerbstätig.
Dass die Absicht besteht, Diabetesbetroffene mit höheren Ersatzabgaben zu *bestrafen", ist aus Sicht unserer Diabetesorganisation inakzeptabel. Diabetesbetroffene sind nicht Menschen, welche sich vor einer Dienstleistung "drücken" wollen. Es wäre deshalb vielmehr angebracht, zu prüfen, in welcher Form Diabetesbetroffene einen Dienst leisten können.
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Wobei die Erhöhung "nur" diejenigen betrifft, die den Mindestsatz bezahlen. Also Menschen unter 31, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Was das Ganze natürlich nicht besser macht, denn wer jetzt schon "nur" 400 bezahlt, weil nicht mehr Einkommen da ist, wird die 1000 auch nicht einfach mal so bezahlen.
Es ist allgemein eine Schnapsidee. Ich bin Armeegegner, unbestritten. Aber wenn man die Untauglichkeit als blauen Weg sieht, hat man wohl kein grosses Vertrauen in die eigenen Mediziner, dass sie eine Untauglichkeit korrekt erkennen können. Wer aus medizinischen Gründen keinen Dienst leisten kann, darf nicht noch zusätzlich so hart bestraft werden. Erwähne hierzu gerne meinen ehemaligen Schulkollegen im Rollstuhl. Auch der durfte gehörig abdrücken, ohne eine Möglichkeit zu haben, den Wehrpflichtersatz durch Diensttage zu reduzieren.
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Militärdienst für Diabetesbetroffene?
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK) will den Soldatenmangel bekämpfen. In einem Postulat schlägt sie dem Bundesrat Massnahmen vor, mit denen die Attraktivität der Armee gesteigert werden soll. So sollen neu Personen, die gewillt sind, Militärdienst zu leisten, aber «leichte Einschränkungen» haben, eingesetzt werden, etwa auf einem Ohr Gehörlose oder Personen mit leichten körperlichen Einschränkungen. Der Dienstleistende soll die Anforderung der «konkreten Aufgabe» erfüllen müssen und nicht die «generelle Tauglichkeit».

Seit 2013 können Interessierte, die von der Armee als untauglich erklärt wurden, schriftlich Einsprache erheben. Wird der Antrag bewilligt, durchläuft die Person nicht eine normale RS, sondern absolviert nur eine Grundausbildung und ist danach in der Verwaltung oder Logistik tätig. 2015 wurden rund 100 solche Anträge bewilligt, weniger als zehn Personen blieben gemäss dem VBS untauglich.

Hintergrund ist ein Strassburger Urteil von 2010 zugunsten eines diabeteskranken Schweizers, der sich mit allen juristischen Mitteln für sein Dienstrecht eingesetzt hatte.
Das Urteil:
Urteil EMR betr Militärdienst.pdf
Pressebericht im 20minuten:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/ ... --18658495
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Die Bestände werden immer weiter runtergefahren und doch hats einen Mangel?

Naja. Grundsätzlich find ichs ja ok, dass man langsam realisiert, dass nicht jeder einen 20km-Marsch machen muss, um dem Land sinnvoll dienen zu können.
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Verfahren aufgrund des Urteils des EGMR Nr. 13444/04 (s. Beitrag vom 23. Januar 2017 in diesem Thread)

Neuer Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Militärdienst-und zivilschutzuntaugliche Personen, welche lieber eine persönliche Militärdienstleistung absolvieren, als die Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen, haben seit dem 1.1.2013 eine Möglichkeit dies zu tun. In der Folge gehen wir vertieft auf diesen neuen Militärdienst ein:

Das VBS bietet für militär- und schutzdienstuntaugliche Personen, welche es vorziehen, anstelle der Bezahlung von Wehrpflichtersatz einen Dienst zu leisten, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen an. Diese Dienstleistung muss jedoch aus medizinischer Sicht möglich sein.

Voraussetzungen
Die Person muss militärdienst-undschutzdienstuntauglich sein. Letzteres fällt weg, wenn auf Grund bereits geleisteter Diensttage (50 Tage) keine Schutzdienstpflicht mehr besteht. Die antragende Person muss der Ersatzabgabepflicht unterstehen. Keine Ersatzabgabe ist bei IV-Rentenbezug oder bei Integritätsschädigung über 40% zu leisten. Die Person muss schriftlich geltend machen, dass sie gewillt ist, einen entsprechenden Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen zu leisten.

Bedingungen
Eine spezielle medizinische Untersuchungskommission wird auf Grund einer ärztlichen Beurteilung entscheiden, ob die Person für einen solchen speziellen Militärdienst tauglich ist. Bei positiver Beurteilung lautet der Entscheid «militärdiensttauglich, nur für besondere Funktionen und mit Auflagen». Es besteht allerdings kein Anrecht auf diesen Entscheid; die Kommission kann auch eine Untauglichkeit bestätigen, oder aber eine Tauglichkeit für Schutz- oder gar Militärdienst aussprechen. Ort und Funktion innerhalb des Dienstes (Verwaltung, Armeelogistikzentrum) können nicht gewählt werden, sondern werden vom Personellen der Armee bestimmt. Dieser Antrag kann unter den genannten Bedingungen jederzeit, also als ehemaliger Rekrut, Soldat oder Offizier gestellt werden, dies unabhängig von der Anzahl bereits geleisteter Diensttage. Der Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen hat dieselbe Dauer wie der «normale Militärdienst», d.h. es werden gleichviele Tage im Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen geleistet, wie zur Erfüllung der Militärdienstpflicht erforderlich sind. Personen, welche vor ihrem Gesuch noch keine RS absolviert haben, müssen diesen Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen 18 Wochen am Stück und anschliessend in jährlichen Einsätzen von 3 Wochen leisten. Verschiebungen von Diensten bzw. das Leisten von zwei oder mehreren Dienstperioden aneinander sind auf Antrag hin möglich. Alternativ ist auch die Leistung als «Durchdiener» d.h. 300 Tage am Stück möglich. Achtung: Personen, welche das 26. Altersjahr erreicht haben, können den Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen nur als Durchdiener leisten.

Ausgestaltung des Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen
Der Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen ist auf die psychischen und physischen Anforderungen der jeweiligen zivilen Tätigkeit des Antragsstellers abgestimmt. Es wird eine stark reduzierte militärische allgemeine Grundausbildung (die meisten Lektionen als e-Learning) absolviert. Es wird keine Waffe abgegeben und entsprechend auch keine Waffenausbildung durchgeführt. Die Personen erhalten eine Uniform. Eine militärische Beförderung ist nicht möglich. Der Einsatz erfolgt in der Verwaltung des Teils Verteidigung des VBS in einer Bürotätigkeit oder aber in einem Logistikzentrum für handwerkliche Tätigkeiten. Der Einsatz erfolgt immer «truppenfern», d.h. es besteht kein direkter Kontakt zu militärischen Truppen.

Konkretes Vorgehen
1. Schritt: Schriftliche Bestätigung der Militärdienstwilligkeit mittels Formular Nr. 13444, erhältlich unter https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/ ... ulare.html

2.Schritt: Das ausgefüllte Formular wird per Post an die Wehrpflichtersatzabgabebehörde des Wohnsitzkantons gesandt (Adressen unter):
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/ ... links.html

3. Schritt: Der Militärärztliche Dienst der Sanität orientiert den Antragsteller über das weitere Vorgehen.

Erste Phase:
Die Person wird schriftlich aufgefordert, Arztzeugnisse einzuholen und diese termingerecht an den Militärärztlichen Dienst zu senden. Sollten die vorgegeben Termine nicht eingehalten werden können, muss dies dem Militärärztlichen Dienst rechtzeitig gemeldet werden. Zudem muss ein Fragebogen betreffend Ausbildung und Beruf ausgefüllt werden und dem Militärärztlichen Dienst zuhanden des Personellen der Armee eingereicht werden. Sollten diese Unterlagen unentschuldigt nicht rechtzeitig an den Militärärztlichen Dienst eingereicht werden, wird das Umsetzungsverfahren an dieser Stelle gestoppt.

Zweite Phase
Mittels Marschbefehl erfolgt ein Aufgebot vor die Untersuchungskommission (Spez UC) in Ittigen bei Bern.

Dritte Phase
Medizinische Beurteilung an der Spez UC in Ittigen bei Bern. Bei positiver Beurteilung werden gleich anschliessend Einsatzort und -zeit abgesprochen.

4. Schritt:
Aufgebot mittels Marschbefehl zur Dienstleistung zur abgesprochen Zeit. Dem Marschbefehl ist Folge zu leisten. Bei Verhinderung umgehende Meldung an die aufbietende Stelle.

Rechtsgrundlagen
Die «Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit» (SR 511.12) vom 1.01.2013 ist für diesen Entscheid massgebend. Als Ausführungsbestimmungen sind die «Weisungen Chef der Armee über den Einsatz und die Ausbildung von Betriebssoldaten Support» vom 1. Mai 2013 massgebend. Der Entscheid der speziellen medizinischen Untersuchungskommission ist beschwerdefähig, d.h. innerhalb von 30 Tagen kann beim Militärärztlichen Dienst gegen den Entscheid Beschwerde eingereicht werden.

Kontaktstelle
Bei administrativen Fragen: wpe@estv.admin.ch Bei medizinischen Fragen: milazd.info@vtg.admin.ch

Merkblatt:
Militarediens_mit_spez_med_Auflagen_d (1) .pdf
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