Militärpflichtersatz

Allgemeine Fragen und Gespräche rund um Diabetes
sonnenblume
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Militärpflichtersatz

Beitrag von sonnenblume »

Ich hätte da mal eine Frage betreffend Militär. Betrifft zwar Tobias noch nicht, doch interessiert es mich. Unser Diabetologe hat gesagt, dass Diabetiker die RS nicht machen müssen. Ich habe aber mal von einem Fall gelesen, wo ein Diabetiker als Ersatz gerne Zivilschutz gemacht hätte. Das wurde abgelehnt und doch bekam er eine Rechnung für Militärsteuer oder wie das heisst. Der Mann hat das vor Gericht gezogen und bekam recht, er musste die Rechnung nicht bezahlen. Habt ihr Erfahrung mit Militär? Muss man Militärpflichtersatz bezahlen oder ist das nun nicht mehr so? Wie war (oder ist) das bei euch Männern? Vielen Dank für Eure Antworten.
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Diese Frage wurde vor einiger Zeit bereits sehr intensiv im Forum behandelt, ohne dass dabei eine schlüssige Antwort herausgekommen ist. Ich habe die folgenden Informationen zum Thema gefunden:
http://bkz.ch/beitrag/652_PDF1_EHDOKBWe ... ht1211.pdf
http://www.diabetesgesellschaft.ch/de/n ... t_legitim/

Ich habe die gestellte Frage soeben im Namen unseres Forums an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons Zürich weitergeleitet. Sobald bei mir eine Antwort dieser Stelle vorliegt, werde ich sie im Forum posten!
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von sonnenblume »

Supi Hut, vielen herzlichen Dank. Entschuldige bitte, habe nicht mitbekommen dass das schon diskutiert wurde. Bin gespannt.
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

habe nicht mitbekommen dass das schon diskutiert wurde
Kein Problem, das liegt auch schon länger zurück und die Diskussion hat nicht zu einer klaren Antwort geführt. Mal schauen, was die Wehrpflichtverwaltung dazu meint.
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

"Leider" hab ich meinen Diabetes erst mit 26 gekriegt, ich war also schon vollständig ausgehoben, untauglich und bereits sechs Jahre im Zivilschutz aktiv.

Mich bieten sie also jedes Jahr fröhlich auf, es ist also grundsätzlich möglich, mit Diabetes Dienst zu leisten. Wäre aber gespannt, was die Wehrpflichtverwaltung meint ... je nachdem, würd ich denen an meinem 31. Geburtstag stecken, dass ich Diabetiker bin und sie mich drum nicht mehr aufbieten sollen ... ;)
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Eine erste Reaktion ist bereits bei mir eingetroffen: Die Anfrage wurde an den Sektorleiter der Sicherheitsdirektion Kanton Zürich, Amt für Militär und Zivilschutz,
Wehrpflichtersatzverwaltung weitergeleitet. Dieser hat mir per Mail zugesichert, noch heute eine Antwort zu geben. Die Anfrage wird ja offenbar recht speditiv bearbeitet.
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Gut zu wissen. Hab dem Amt für Zivilschutz vor bald zwei Monaten nen Brief geschickt und noch nichts gehört. Nächstes Mal schick ich auch dich ;)
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von sonnenblume »

Na da bin ich ja mal gespannt...
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Soeben ist die Antwort auf meine Anfrage eingetroffen. Es lohnt sich,die angegebenen Links anzuklicken. Die Frage, obe ein Daibetesbetroffner grundsätzlich von der Esatzpflicht befreit ist, ist damit leider nicht eindeutig beantwortet.

Sehr geehrter Herr

Gemäss Art. 59 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor. Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe. Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und
eingezogen (Abs. 3).

Gemäss Militärgesetz erfolgt die Rekrutierung für alle männlichen Schweizer Bürger im 19. Altersjahr. Wer nicht militärdienstpflichtig ist, untersteht der Ersatzpflicht. Diese ist grundsätzlich in Art. 1 und 2 WPEG geregelt:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/661/a1.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/661/a2.html

Die Befreiung von der Ersatzpflicht ist in Art. 4 WPEG geregelt:
Abs. 1: Von der Ersatzpflicht ist befreit, wer im Ersatzjahr:
Bst. a: wegen erheblicher körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung ein taxpflichtiges Einkommen erzielt, das nach nochmaligem Abzug von Versicherungsleistungen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c sowie von behinderungsbedingten Lebenshaltungskosten sein betreibungsrechtliches Existenzminimum um nicht mehr als 100 Prozent übersteigt;
Bst. abis: wegen einer erheblichen Behinderung als dienstuntauglich gilt sowie eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der Eidgenössischen Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung bezieht;
Bst. ater: wegen einer erheblichen Behinderung als dienstuntauglich gilt und keine Hilflosenentschädigung bezieht, aber dennoch eine der zwei mindestens erforderlichen Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung erfüllt.

Grundsätzliche Informationen über das Thema Ersatzbefreiung entnehmen Sie bitte auch unserer Website (www.amz.zh.ch / Wehrpflichtersatz):
http://www.amz.zh.ch/internet/sicherhei ... eiung.html

Für die Prüfung einer allfälligen Befreiung von der Ersatzpflicht gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a WPEG benötigen wir ein aktuelles Arztzeugnis, woraus ersichtlich ist, dass die Integritätsschädigung bei "Diabetes Typ 1" mehr als 40% beträgt.

Im weiteren übermitteln wir Ihnen auch das Merkblatt unserer Aufsichtsbehörde, der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Wehrpflichtersatzabgabe bezüglich EGMR-Urteil (Akte 13444/04) vom 30.04.2009. Dieses Merkblatt ist auch auf unserer Website publiziert:
http://www.amz.zh.ch/internet/sicherhei ... etter.html



Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüsse
Roland Weber
Sektorleiter, Chef-Stv.

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Telefon +41 43 259 76 30
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von swissphoenix »

interesannt, danke hut das besorgen der infos. wenn ich das richtig lese hat ein typ 2 pech egal wie gut oder schlecht seine werte sind
Wer mich sucht der wird mich bei Twitter finden @swissphoenix_ch oder auch auf facebook
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