Der diabetesclub.ch ist dran...

Alles, was mit Kindergarten und Schule im Zusammenhang steht.
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hut
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Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von hut »

Seit Dezember 2014 ist unser Forum mit dem Volksschulamt des Kantons Zürich (als Kanton mit der grössten Schülerzahl) in schriftlichem Kontakt, um Fragen im Zusammenhang mit dem Thema "Kinder mit Diabetes in der Volksschule" zu klären. Leider ist seitens des Schulärztlichen Dienstes kein sehr grosses Engagement feststellbar, weshalb heute die Amtsleitung des Volksschulamtes schriftlich über das Anliegen informiert wurde. Wir werden dran bleiben...
Auch der Schweizerische Lehrerverband wurde durch den diabetesclub.ch schriftlich angegangen. Leider bis heute ohne Reaktion.

Wir werden am Thema bleiben und uns für die Anliegen der betroffenen Kinder einsetzen.
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rahel3670

Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von rahel3670 »

lieber Hut
Herr Beat Zemp, der Präsident des Schweizerischen Lehrerverbandes, war mein ehemaliger Lehrer.
Und ich bin jetzt selber Lehrerin.
Ich könnte ja mal an ihn treten und erklären, wie schwierig es ist,
und dass es keine allgemein gültigen Richtlinien gibt, was den Diabetes in der Schule betrifft.
Ich muss mal schauen, ob ich die Adresse rausfinden kann.
liebe Grüsse
Rahel
rahel3670

Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von rahel3670 »

schon gefunden:
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von hut »

Danke für deinen Hinweis, Rahel3670. Der Lehrerverband wurde durch uns am 25.01.2015 schriftlich kontaktiert. Eine Antwort ist noch ausstehendend. Wenn du Herrn Zemp persönlich kennst, könntest du ihn vielleicht mal auf die Pendenz hinweisen.
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von hut »

Heute traf per Email eine Antwort des Volksschulamtes des Kantons Zürich ein. Innerhalb von zwei Wochen sollte eine Stellungnahme des Volksschulamtes vorliegen. Die rechtlichen Fragen seien beim Rechtsdienst in Bearbeitung. Auf nächste Woche ist ein Telefongespräch angekündigt.
Schön, dass der Stein nun doch ins Rollen kam.......
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von hut »

Heute konnte ich ein sehr konstruktives Telefongespräch mit einer Vertreterin des schulärztlichen Dienstes des Kantons Zürich führen. Unser Anliegen wurde angenommen und eine Umsetzung wurde in Aussicht gestellt. Einige rechtliche Fragen sind im Rechtsdienst in Prüfung. Die Antworten sollten in ca. 2 Wochen vorliegen.
Nach dem heutigen Telefonat bin ich sehr zuversichtlich, dass auf eine Klärung der Situation hingearbeitet wird. Mögliche Lösungsansätze konnten wir bereits recht konkret besprechen.
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von hut »

Heute ist nach der angekündigten Rückfrage beim Rechtsdienst eine schriftliche Antwort des Schulärztlichen Dienstes des Volksschulamtes des Kantons Zürich eingetroffen. Es wurde erwähnt, dass der Schulärztliche Dienst eine Vorschlag für eine Vereinbarungsempfehlung (Lager, Schulreisen) erarbeiten wird.

Dürfen Lehrpersonen nach entsprechender Instruktion und mit dem Einverständnis der Eltern einem Schüler bei Blutzuckermessungen behilflich sein, oder diese vornehmen?
Sofern eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern und eine korrekte Anweisung vorliegen,, d.h. die Lehrperson entsprechend instruiert wurde, ist dies zulässig.

Dürfen Lehrpersonen nach entsprechender Instruktion und mit dem Einverständnis der Eltern bei der Berechnung der notwendigen Insulindosis behilflich sein, oder diese vornehmen?
Nur wenn die Lehrperson über eine besondere pflegerische Ausbildung verfügt. Ansonsten kann von einer Lehrperson nicht verlangt werden, dass diese eine Dosierung aufgrund des Gesundheitszustands oder Blutzuckerspiegels des Kindes bestimmt und abgeben muss. Die Verantwortung liegt beim Schüler bzw. bei den Eltern.

Dürfen Lehrpersonen nach entsprechender Instruktion und mit dem Einverständnis der Eltern bei der Insulininjektion mithelfen?
Die Injektionen besteht keine Rechtspflicht der Lehrperson, auch nicht bei entsprechender Instruktion. Spritzen dürfen grundsätzlich nur durch medizinisch geschultes Personal gesetzt werden. Ein Nothelferkurs ist in keinem Fall ausreichend.

Generell gilt laut Schulrecht (Peter Hofmann, „fachstelle schulrecht gmbh“, http://www.schulrecht.ch und laut dem Rechtsdienst des Volksschulamtes folgendes:

Da im Heilmittelgesetz die Abgabe von Medikamenten in Schulen (worunter auch die Insulinspritze fällt) nicht speziell geregelt ist, gelten die allgemeinen Abgaberegeln. Demnach sind Schulen nicht legitimiert in eigener Verantwortung Arzneimittel an Schüler abzugeben. Das gilt für alle Arzneimittel. Sind Schülerinnen und Schüler während der Schule darauf angewiesen, Arzneimittel einzunehmen, braucht es zur Abgabe die schriftliche Ermächtigung der erziehungsberechtigten.
Bei Notfällen besteht ein gebot zum Handeln. Allerdings ist je nach Schweregrad und Komplexität des Notfalls in erster Linie ein Notfallarzt aufzubieten und die Eltern sofort zu orientieren.
Soweit erforderlich, bewahrt die Lehrperson die Medikamente für den Schüler auf (z.B. Lagerung im Kühlschrank). Dabei ist zu beachten, dass die Medikamente für Unbefugte nicht zugänglich sind.
Wie erwähnt, dürfen Spritzen grundsätzlich nur durch medizinisch geschultes Personal gesetzt werden. Subkutane Injektionen, wie z.B. Insulinspritzen, werden jedoch oft durch den Schüler selbst ausgeführt. D.h. Lehrpersonen, die über keine besondere pflegerische Ausbildung verfügen, sollten auch keine subkutanen Injektionen verabreichen – dies gilt ebenso für vordosierte Insulinspitzen.
Vor einem Lager, bzw. Exkursion, ist mit den Eltern abzuklären, inwieweit medizinisch notwendige Massnahmen zu ergreifen sind. Ist der Schüler nicht in der Lage, sich selbst – ggf. nach Erinnerung durch die Lehrperson – mit Medikamenten oder Spritzen zu versorgen, so ist diese Versorgung bspw. durch die Begleitung eines Elternteils sicherzustellen.


Können Lehrkräfte über den Schulärztlichen Dienst Unterstützung im Zusammenhang mit Schülern mit Diabetes anfordern?Schulärztinnen und Schulärzte können Lehrpersonen beraten, bei welchen Institutionen und Fachleuten sie eine diabetesspezifische Information einholen können. Sie können vermittelnd wirken zwischen Elternhaus – Schule – behandelnden Ärzten und Spezialisten. Sie können wegen ihrer Kenntnisse des schulischen Umfeldes behilflich sein bei der Planung geeigneter schulischer Massnahmen. Eine Unterstützung durch den Schulärztlichen Dienst des Kantons Zürich ist vorstellbar in Form vom Merkblättern, Links zu spezialisierten Institutionen und Zentren sowie Erarbeitung einer „Vereinbarung Eltern – Schule – behandelnder Arzt wie sie bereits für Nahrungsmittelallergien speziell für die Erdnuss- und Nussallergie erstellt und auf der Website des Schulärztlichen Dienstes aufgeschaltet sind. (http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsd ... etter.html) Zum Thema Diabetes und Schule ist zurzeit nicht nichts vorhanden, da bisher seitens der Schulen kein entsprechender bedarf, wie bspw. Zur Nahrungsmittelallergie, gemeldet wurde.

Gibt es durch den Schulärtzlichen Dienst ein Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte von Kindern mit Diabetes?
Ein Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte haben wir nicht, da wir für solch spezialisierten Themen immer die entsprechenden Fachleute empfehlen. Das Kinderspital Zürich z.B. ist ein guter Partner für solch spezifischen Angebote, allerdings auch die niedergelassenen Diabetologen.

Anmerkung von Hut: Auch das PEZZ (http://www.pezz.ch) ist in diesen Fagen ein hochkompetenter Ansprechpartner!
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von rahel3670 »

lieber Hut,
danke für deine Bemühungen.
na toll, die Empfehlungen sind ja noch schlimmer als die Realität.

Sorry, aber 5-jährige Kinder im Kindergarten können weder Insulindosen berechnen noch diese sich selber verabreichen.
Wieder mal wird er schwarze Peter herumgeschoben, und am Schluss müssen die Eltern (meistens die Mutter) ihren Job aufgeben,
damit sie 4 mal pro Morgen in die Schule/Kindergarten kann, um zu messen/resp. die Boli abzugeben.
Die Eltern sind aber meistens ja auch kein ausgebildetes Krankenhauspersonal!!??
Die dürfen das aber ja, weil sie ja im Extremfall das eigene Kind in Gefahr bringen, das macht ja dann nichts.... :W
Sorry, aber das macht mich einfach hässig.

Zum Glück sind die Kindergärtnerinnen bereit, N. zu messen und die Boli abzugeben.
Die haben nämlich auch keine Lust, dass immer Eltern herumschwirren und den Unterricht stören.

liebe Grüsse

Rahel
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von hut »

rahel3670 hat geschrieben:na toll, die Empfehlungen sind ja noch schlimmer als die Realität.
Dieser Unmut ist für mich absolut verständlich. Die Fragen wurden rein juristisch abgehandelt. Das Volksschulamt hat die Ausarbeitung von entsprechenden Merkblättern in Aussicht gestellt. Dort wird es ganz wichtig sein, die gesetzlichen Vorgaben in geeigneter Weise in den Alltag zu transferieren. Ich bin der Überzeugung, dass trotz der rein juristischen Sachlage ein gewisser Spielraum in der Anwendung des geltenden Rechtes besteht.
Mit der Information über die Rechtslage ist die Sache für uns nicht erledigt. Der diabetesclub.ch wird am Thema dran bleiben, das sind wir unseren Kindern mit Diabetes und deren Eltern schuldig.
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Re: Der diabetesclub.ch ist dran...

Beitrag von rahel3670 »

lieber hut
ich habe nun eine relativ persönlich gefärbte Email an Herrn Zemp geschrieben,
wo ich nochmals auf das Kindergarten-/Schulproblem hingewiesen habe.
Falls er nicht reagiert, werde ich ihn anrufen.
liebe Grüsse
Rahel
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