Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

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Oli
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von Oli »

Spannend ist, wie man in Holland mit dem Freestyle Libre umgeht. Dort wird er anscheinend seit einiger Zeit wie ein "normales" BZ-Gerät gratis an die Diabetiker abgegeben und die Kosten übernommen. Was ja mit der darausfolgenden Kostenreduktion gegenüber der kapillären Messung irgendwie Sinn macht. Da sind wir wohl in der Schweiz noch etwas davon entfernt...

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grendl
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von grendl »

Auch in Deutschland übernehmen bereits einige Kassen die Kosten für FreeStyle Libre als Ersatz für Teststreifen.

Hab von Helsana ein 'hübsches' Weihnachtsgeschenk erhalten: "Für Hilfsmittel dürfen wir die Kosten nur dann aus der Grundversicherung übernehmen, wenn sie in der Liste der Mittel und Gegenstände aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgeführt sind."

Ich hatte einen längeren Brief mit Kostenargumentation ähnlich dem Musterbrief von hut eingereicht.
Das mit dem "wir dürfen nicht": stimmt das wirklich? Gibt es da ein Gesetz/Verordnung dazu? Mein Verständnis ist, dass es Regeln gibt, was übernommen werden MUSS, aber nicht beschränkt, was übernommen werden DARF.
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hut
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von hut »

grendl hat geschrieben:Auch Gibt es da ein Gesetz/Verordnung dazu?
Die entsprechenden Bestimmung sind in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundeamtes für Gesundheit (BEG) enthalten:

2.2 Vergütungsregelung MiGeL (Art. 20 ff. KLV)
Mittel und Gegenstände, die der Produktbeschreibung einer MiGeL-Position nicht entsprechen, dürfen nicht zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden. Die Verrechnung unter einer ähnlichen Positionsnummer ist unzulässig.

Zur Frage der Vergütung über die Zusatzversicherung teilte mir meine Krankenversicherung mit:
Wir haben auch in Betracht gezogen, ob wir dieses System über Ihre Zusatzversicherung „Diversa Komfort“ vergüten können. In den allgemeinen Bedingungen wird die Kostenübernahme an Hilfsmittel abschliessend wie folgt aufgeführt:
Prothesen, Stütz- und Führungsapparate für Gliedmassen, orthopädische Stützkorsetts und orthopädisches Schuhwerk, Hörapparate, Sprechhilfegeräte, Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehschwache, Rollstühle, Gehhilfen und Pflegebetten.
Ein Blutzuckermesssystem ist darin nicht enthalten, weshalb wir auch aus der besagten Zusatzversicherung keine Kosten übernehmen können.


... und trotzdem ist die Vergütungspraxis sehr unterschiedlich:
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grendl
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von grendl »

Vielen Dank für die Klarstellung!
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von hut »

hut hat geschrieben:Die Rückvergütungspraxis durch die verschiedenen Krankenversicherungen ist, gelinde ausgedrückt, chaotisch und widerspricht jeglicher Transparenz.
Das Schweizer Diabetesforum http://www.diabetesclub.ch hat deshalb den Schweizerischen Krankenkassenverband, santésuisse, schriftlich aufgefordert, eine Klärung der Situation an die Hand zu nehmen.
Da bis heute keine Antwort eingetroffen ist, habe ich per Email nachdeoppelt....
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von hut »

Auf unser Anliegen an die Santésuisse vom 29. November 2016 betrffend Klärung der aktuell unterschiedlichen Vergütungsregelungen für das FreeStyle Libre durch die verschiedenen Krankenversicherer, ging gestern, nach Intervention beim Präsidenten der Santésuisse, Nationalrat Heinz Brand, eine Antwort ein.
30.01.17 Antwort von Santésuisse.pdf
Leider legt die Antwort lediglich die uns bekannten Bestimmungen der MiGeL dar, geht jedoch nicht auf das Anliegen ein, die Situation aktuell mit den Krankenversicherern zu klären, weshalb durch den diabetesclub.ch nachgedoppelt wurde:
30.01.2017 Antwort an Santésuisse.pdf
wir bleiben dran.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von Ottifant »

Danke hut für deinen unermüdlichen Einsatz! [emoji1360]
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von hut »

Und hie die Antwort der Santésuisse, welche nicht viel mehr aussagt, als dass sich die Santesueisse nicht für eine Vereinhetilichung der Vergütungspraxis einesetzen wird:

Im Namen von unserem Verwaltungsratspräsidenten, Nationalrat Heinz Brand, danke ich Ihnen für Ihre Rückmeldung zu unserem Brief betreffend das Glukose-Messsystem Freestyle Libre. Die Krankenversicherer sind verpflichtet, aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur Leistungen zu bezahlen, die im Krankenversicherungsgesetz und den dazugehörenden Verordnungen festgehalten sind. Wie Sie in ihrem Brief richtigerweise festhalten, ist das Messsystem Freestyle Libre in der MiGeL nicht integriert. Aus diesem Grund dürfen es die Krankenversicherer aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht bezahlen.

Die Krankenversicherer haben die Möglichkeit, Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht gedeckt werden, aus den Zusatzversicherungen zu bezahlen. Die Zusatzversicherungen sind je nach Krankenversicherer unterschiedlich ausgestaltet. Sie haben deshalb auch sehr unterschiedliche Prämien. Das kann ein Grund dafür sein, dass nicht alle Krankenversicherer das Glukose-Messsystem Freestyle Libre gleich entschädigen.

Solange das Messsystem Freestyle Libre nicht in der MiGeL integriert ist, wird es deshalb unterschiedliche Regelungen geben. Eine Empfehlung für eine einheitliche Praxis können wir leider nicht abgeben, weil die Zusatzversicherungen sehr unterschiedliche Leistungen enthalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von hut »

Entwicklungsland Schweiz
Beim diesjährigen Diabetes Mediendialog 2017 von Roche Diabetes Care ging es um die neuen Möglichkeiten für die Diabetes-Versorgung, die durch die Digitalisierung geboten werden. Doch auch die Herausforderungen und potentiellen Probleme, die dadurch entstehen, wurden diskutiert.

Die Digitalisierung sei die nächste große Chance auf eine nachhaltige Verbesserung der Diabetes Versorgung. Durch eine neue Verknüpfung und Nutzung von Diabetesdaten könne sie dazu beitragen, Zeit und Kosten zu sparen und damit mehr Platz für das Wesentliche in der Praxis zu schaffen: den Patienten und die Verbesserung seiner Therapie. Darüber war sich das interdisziplinäre Expertenteam beim Diabetes Mediendialog 2017 auf Schloss Hohenkammer einig.
Konsens herrschte auch darüber, dass auf dem Weg zu einer Diabetes-Versorgung 4.0 noch zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen seien. So würden neue Technologien nicht nur neues therapeutisches Denken, sondern auch die entsprechenden Infrastrukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern.
Bericht zum Mediendialog:
http://www.diabetologie-online.de/a/dia ... ie-1817712

Bezüglich gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Schweiz ein absolutes Entwicklungsland. Nachdem in unseren Nachbarländern Österreich und Deutschland Regelungen zur Vergütung von Flash Glukose Monitoring Systemen (FGM), wie das FreeStyle Libre getroffen wurden, wird das System in der Schweiz durch die Krankenversicherungen nach wie vor nicht oder sehr willkürlich vergütet. Eine gesetzliche Grundlage zur Vergütung des zeitgemässen und zwischenzeitlich durch Fachpersonen anerkannten Systems fehlt.

Der Schweizerische Verband der Krankenversicherer, Santésuisse sieht keine Veranlassung dazu, eine Vereinheitlichung der sehr unterschiedlichen Vergütungsregelungen der diversen Krankenversicherungen anzustreben. Interesse, die Santésuisse beruft sich dabei auf die Mittel- und Gegenständeliste des Bundesamtes für Gesundheit (MiGeL), welcher die Vergütungspflicht durch die Krankenversicherer regelt. Diese Bestimmen werden jedoch offensichtlich von jedem Krankenversicherer unterschiedlich angewandt.

Die MiGeL ist ein sehr träges Gebilde. Mit einer Anpassung ist frühestens Anfang 2018 zu rechnen. Wie sich diese Anpassung auf die Vergütung von FGM auswirkt ist noch unbekannt. Ob dabei erkannt wird, dass ein FGM heute jedem Diabetesbetroffenen, welchem bisher Messstreifen vergütet wurden, zur Verfügung stehen sollte, ohne dass dabei die Bestimmungen für die Vergütung eines CGM angewandt werden, ist ungewiss.

Diabetesbetroffene in der Schweiz werden weiterhin mit dem nicht mehr zeitgemässen und wesentlich kostenintensiveren Messstreifen-System ihren Blutzucker messen müssen, oder ein FGM auf eigene Kosten zu verwenden und damit die Messstreifen-Kosten für die Krankenversicherer einzusparen.
Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb sowohl das Bundesamt für Gesundheit als auch die Santésuisse das Thema vernachlässigt und die Schweizer Diabetesbetroffenen im Regen stehen lässt.

Das Schweizer Diabetesforum www.diabetesclub.ch hat sowohl das Bundesamt für Gesundheit als auch die Santésuisse auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen. Bewegung konnte in die stoische Ruhe nicht gebracht werden. Als Diabetesbetroffener ist es traurig, die gleichgültige Haltung des Bundesamtes für Gesundheit und der Santésuisse erleben zu müssen. Dass daneben sehr viel Geld für teurere und weniger effektive Messsysteme ausgegeben wird, ist dabei lediglich ein Nebenprodukt. Die Schweiz kann es sich offensichtlich leisten, unnötig hohe Gesundheitskosten zu generieren.

Dieser Text wird durch das Schweizer Diabetesforum www.diabetesclub.ch ans Bundesamt für Gesundheit und an die Santésuisse übermittelt.
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Re: Kostenübernahme FreeStyle Libre Flash-Glukose-Monitoring

Beitrag von hut »

Reaktion des Bundesamtes für Gesundheit:
Gestatten Sie uns, folgende grundlegende Aspekte zu erklären: Sie erwähnen in Ihrem Text, dass das BAG die Entscheidung bezüglich der Aufnahme einer neuen Leistung fällt. Dies ist aber nicht korrekt, sondern der Prozess zur Aufnahme einer neuen Leistung erfolgt jeweils folgendermassen: Interessierte Personen, welche eine Neuaufnahme, Änderung oder Streichung von Positionen der MiGeL wünschen, können einen Antrag zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit einreichen. Die Anträge werden durch die Sektion Medizinische Leistungen des BAG bearbeitet und nach erfolgten Abklärungen und Marktanalysen werden sie der zuständigen Eidgenössischen Kommission für Analysen-, Mittel- und Gegenstände (EAMGK) vorgelegt, welche eine Empfehlung zu Handen des Eidg. Departement des Innern (EDI) abgibt. Das Departement entscheidet abschliessend über die Aufnahme oder Ablehnung sowie allfällige Limitationen.

Üblicherweise wird auch nicht öffentlich gemacht, ob ein Antrag zu einem bestimmten Thema beim BAG vorliegt oder erwartet wird. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Prüfung dieses Messsystems derzeit absehbar ist. Aufgrund der vorgegebenen Abläufe zur Veränderung von Rechtstexten kann eine mögliche Anpassung jedoch frühestens ab Juli 2017 erwartet werden.
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