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Information und Diskussion über gesundheitspolitische Fragen
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Re: Heute gelesen.....

Beitrag von hut »

Ärztetarif TARMED: Bundesrat beschliesst Anpassungen per 1. Januar 2018

Der Bundesrat passt den ambulanten Ärztetarif TARMED auf den 1. Januar 2018 an. Damit sollen übertarifierte Leistungen korrigiert, Fehlanreize reduziert und die Transparenz erhöht werden.
Dabei trägt er mehreren Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung und berücksichtigt insbesondere, dass Kinder, ältere Menschen und psychisch kranke Personen einen erhöhten Behandlungsbedarf haben und dass eine effiziente Notfallversorgung sichergestellt sein muss.
Die Anpassungen soll zu keinem Leistungsabbau für die Patientinnen und Patienten führen und jährliche Einsparungen von rund 470 Millionen Franken bringen, was rund 1.5 Prämienprozenten entspricht.

Mehr dazu:
Tarmed.pdf
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Quelle:
BAG-Bulletin 34/2107
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Re: Heute gelesen.....

Beitrag von hut »

Änderungen der Leistungspflicht bei medizinischen Leistungen, Mitteln und Gegenständen sowie Analysen per 1. Januar 2018
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 28. November 2017 verschiedene Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und von deren Anhängen 1 (Liste bestimmter ärztlicher Leistungen), 2 (Mittel- und Gegenständeliste) und 3 (Analysenliste) beschlossen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2018, 1. März 2018, 1. April 2018 bzw. 1. Juli 2018 in Kraft.


Für Diabetesbetroffene können folgende Positionen von Interesse sein:

KEINE ERHÖHUNG DER ARZNEIMITTELPREISE
Auch im Jahr 2018 können die Preise für Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, nicht erhöht wer¬den. Eine entsprechende Regelung galt bereits im Jahr 2017. Die durchschnittlichen Kosten der obligatorischen Kranken-pflegeversicherung (OKP) für die ambulante Behandlung pro versicherte Person sind in den letzten Jahren im Vergleich zur allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung mehr als doppelt so stark angestiegen. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, das Kostenwachstum bei den Originalpräparaten zu stabilisie¬ren.

OPERATIVE ADIPOSITASBEHANDLUNG
Die für die Kostenübernahme für bariatrisch-chirurgische Ein¬griffe massgebenden Referenzdokumente, die administrativen
und klinischen Richtlinien der Swiss Society for the Study of Morbid Obesity (SMOB), liegen in der aktualisierten Version vom 28. Februar 2017 vor. Die wichtigste Änderung betrifft Eingriffe bei Jugendlichen unter 18 Jahren: Die in Zusammen¬arbeit mit der Adipositaskommission der Schweizerischen Ge¬sellschaft für Pädiatrie überarbeiteten Richtlinien äussern sich im Detail zur Indikationsstellung, Durchführung und zur Nach¬betreuung dieser Patientengruppe. Per 1. Januar 2018 wird im Anhang 1 KLV auf die entsprechende neue Version verwiesen.

HÄMATOPOÏETISCHE STAMMZELLTRANSPLANTATION
Für einige Stammzelltransplantationen, deren Leistungspflicht bis Ende 2017 befristet war, ergeben sich per 1. Januar 2018 Änderungen in der Leistungspflicht: Die Behandlung ist definitiv leistungspflichtig bei schweren Fällen der systemischen Sklerose (Sklerodermie), ist nicht mehr leistungspflichtig beim myelodysplastischen Syndrom, bei der chronisch-myeloischen Leukämie, beim Nierenzellkarzinom und bei einigen autoimmunen Erkrankungen (Morbus Crohn, Diabetes mellitus, chronische Polyarthritis). Noch keine Änderung erfährt die Leistungspflicht bei Ewing-Sarkom und bei weiteren Autoim¬munerkrankungen, insbesondere der Multiplen Sklerose: Für diese Indikationen gilt weiterhin die Auflage der Durchführung in klinischen Studien, die Befristung wurde verlängert bis Ende 2022. Die Kosten für Stammzelltransplantationen bei Thalassä¬mie und Sichelzellanämie werden neu auch übernommen, wenn Stammzellen von geeigneten nicht verwandten Spen¬dern verfügbar sind.

Quelle:
BAG-Bulletin 7/18
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Beitrag von hut »

Franchisen werden an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung angepasst

Die Franchisen müssen künftig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 beschlossen, dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu überweisen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.

Seit 1996 haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt, während die Löhne und Renten mit diesem Anstieg nicht Schritt halten konnten. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament Ende 2016 eine Motion von Ständerat Ivo Bischofberger (15.4157) angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so zu ändern, dass die Franchisen an die Kostenentwicklung in der OKP angepasst werden.

Der Bundesrat schlägt vor, dass alle Franchisen der erwachsenen Versicherten um 50 Franken angehoben werden, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen. Die Franchisenanpassungen erfolgen somit in unterschiedlichen Zeitabständen je nach Kostenwachstum. Der neue Mechanismus hat zur Folge, dass erwachsene Versicherte sich stärker an den Kosten beteiligen müssen.

Ziel der Motion ist, die Eigenverantwortung der Versicherten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu stärken und den Anstieg der Gesundheitskosten und damit der Prämien einzudämmen.

Weitere Informationen:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/th ... ng-vn.html

Quelle:
BAG-Bulletin 14/2018
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Re: Informationen des BAG

Beitrag von hut »

Franchisen werden an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung angepasst
Ein Kommentar dazu im Facebook:
Wenn ihr also in Zukunft jemanden auf der Strasse singen hört, die es nicht kann, dann bin ich es, die die Krankenkasse und den Selbstbehalt bezahlen muss.
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Re: Informationen des BAG

Beitrag von hut »

Massnahmen des Bundesrats gegen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen

Um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und damit den Anstieg der Krankenkassenprämien zu verlangsamen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In die Verantwortung genommen werden alle Bereiche und Akteure des Gesundheitswesens, wie es ein Expertenbericht im Herbst 2017 vorgeschlagen hat. In einem ersten Paket von Massnahmen sollen Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert sowie ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln eingeführt werden. Die Vernehmlassung dazu wird im Herbst 2018 eröffnet.

Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats greift die 38 Vorschläge auf, die eine international besetzte Expertengruppe im Herbst 2017 vorgelegt hat. Es nimmt alle Akteure des Gesundheitswesens in die Verantwortung und soll dafür sorgen, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.

KOSTEN, TARIFE, EXPERIMENTIERARTIKEL UND REFERENZPREISSYSTEM
Das erste Paket soll im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden. Mit Massnahmen zu den Kosten und Tarifen soll die Mengenentwicklung eingedämmt, Tarifblockaden verhindert und Effizienzgewinne erzielt werden. Geprüft werden die Stärkung der Rechnungskontrolle sowie die Einführung eines nationalen Tarifbüros für den ambulanten Bereich. Aufgenommen werden zudem Vorschläge wie die Einführung eines Beschwerderechts der Versicherer bei den kantonalen Spitallisten. Im ersten Paket enthalten ist auch ein Experimentierartikel, der innovative, kostendämpfende Projekte ausserhalb des Rahmens des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ermöglichen soll. Teil des Pakets ist schliesslich ein Referenzpreissystem bei patentabgelaufenen Arzneimitteln: Bei wirkstoffgleichen Medikamenten wird damit nur noch ein kostengünstiger Referenzpreis von der OKP vergütet.

ZWEITES PAKET IM JAHR 2019 2019
soll ein zweites Paket folgen. Ziel ist, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mit Massnahmen zu entlasten, etwa bei den Arzneimitteln, mit einer angemessenen Versorgung und durch mehr Transparenz. Bestehende Datengrundlagen sollen auf nationaler Ebene besser vernetzt, vervollständigt und zugänglich gemacht werden. Damit kann das Gesundheitswesen optimiert und effizienter gestaltet werden.

ZIELVORGABE
Um die Kosten zu steuern und das Kostenwachstum in der OKP auf ein tragbares Mass zu reduzieren, soll die Einführung von verbindlichen Zielvorgaben geprüft werden. Im Fall von Zielüberschreitungen greifen Sanktionen, um das Kostenbewusstsein der verantwortlichen Akteure zu erhöhen. Bis Ende 2018 will der Bundesrat darüber eine Aussprache führen.
Die Kosten zu Lasten der OKP nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Gründe dafür sind die demographische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt. Darüber hinaus ist die Kostenzunahme aber auch auf ein Mengenwachstum zurückzuführen, das sich medizinisch kaum begründen lässt.

Weitere Informationen https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/th ... ng-kv.html

Quelle:
BAG-Bulletin15/2018
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Re: Informationen des BAG

Beitrag von hut »

Aussicht auf Prämiensenkung für junge Erwachsene

Die Krankenversicherungsprämien junger Erwachsener könnten ab nächstem Jahr sinken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 beschlossen, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Das Ziel ist, die finanzielle Belastung von Familien zu verringern, indem junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren beim Risikoausgleich entlastet werden. Ausserdem müssen die Kantone ab 2021 die Prämienverbilligungen für Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen erhöhen.

Die Prämien junger Erwachsener im Alter von 19 bis 25 Jahren stellen eine schwere finanzielle Belastung für Familien dar. Oftmals befinden sich Versicherte dieser Altersklasse noch in der Ausbildung und sind finanziell von ihren Eltern abhängig. Im Anschluss an die Annahme zweier parlamentarischer Initiativen hat das Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beschlossen, um die Familien zu entlasten. So werden am 1. Januar 2019 zwei Massnahmen eingeführt: eine Senkung des Risikoausgleichs für junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren um 50 Prozent sowie eine Anhebung der von den Kantonen gewährten Prämienverbilligungen für Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen. Für letzteres besteht eine zweijährige Übergangsfrist.

Der Risikoausgleich schafft einen finanziellen Ausgleich zwischen Krankenversicherern mit vielen jungen, gesunden und in der Regel günstigeren Versicherten und solchen mit mehr älteren, kranken und somit eher teureren Versicherten. Heute zahlen die Krankenversicherer zwei Drittel der Prämien junger Erwachsener in den Risikoausgleich ein. Sie haben folglich keinen finanziellen Anreiz, ihnen Rabatte zu gewähren, wie es das Gesetz für diese Altersgruppe eigentlich zulassen würde. Eine tiefere Beteiligung der jungen Erwachsenen am Risikoausgleich bewirkt, dass die Krankenversicherer für sie weniger in den «gemeinsamen Topf» einzahlen müssen und diese Einsparung bei ihren Prämien weitergeben können.

Das Parlament hat auch beschlossen, diese Entlastung durch eine Erhöhung des Risikoausgleichs bei den Versicherten über 25 Jahren zu kompensieren, deren Prämien aufgrund dieser Umverteilung steigen könnten. Der Bundesrat setzt mit der heute beschlossenen Anpassung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung diese neue Berechnungsformel um.

Zur Entlastung der Familien werden auch die von den Kantonen gewährten Prämienverbilligungen für Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen heraufgesetzt. Die Kantone müssen neu diese Prämien um mindestens 80 Prozent statt wie derzeit 50 Prozent verbilligen. Bei den jungen Erwachsenen in Ausbildung bleiben die Prämienverbilligungen dagegen bei mindestens 50 Prozent.

Die Kantone haben bis 2021 Zeit, um dieses neue Prämienverbilligungssystem umzusetzen und ihre gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

Weitere Informationen:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/th ... leich.html

Quelle:
BAG-Bulletin 16/2018
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Re: Informationen des BAG

Beitrag von hut »

Höchstvergütungsbeträge für Blutzuckerteststreifen werden weiter gesenkt

Für Blutzuckerteststreifen werden die Höchstvergütungsbeträge (HVB), die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, weiter gesenkt. Die Senkung des Höchstvergütungsbeitrages (HVB) bei Reagenzträgern für Blutzuckertests erfolgt schrittweise: Per 1. Juli 2018 wird der HVB, abgestimmt auf die jeweilige Packungsgrösse, um 10 Prozent gesenkt. Eine weitere Senkung, unabhängig von der Packungsgrösse, erfolgt auf den 1. Januar 2019. Insgesamt werden Einsparungen für die OKP im Umfang von rund 10 Millionen CHF pro Jahr erwartet. Letztmals wurde eine Senkung um 10% im Rahmen der Sofortmassnahmen per 1. Januar 2017 vorgenommen.

Quelle:
BAG Bulletin 27/18
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Re: Informationen des BAG

Beitrag von hut »

Änderungen der Leistungspflicht bei medizinischen Leistungen, Mitteln und Gegenständen sowie Analysen per 1. Juli 2018, 1. September 2018, 1. Oktober 2018 und 1. Januar 2019

Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am 7. Juni 2018 verschiedene Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge 1 (Liste bestimmter ärztlicher Leistungen), 2 (Mittel- und Gegenständeliste) und 3 (Analysenliste) beschlossen. Diese Änderungen sind am 1. Juli 2018 in Kraft getreten respektive werden am 1. September 2018, 1. Oktober 2018 und 1. Januar 2019 in Kraft treten.

MITTEL- UND GEGENSTÄNDELISTE (ANHANG 2 KLV)
Anpassungen

21.02.04.00.1 Blutzuckermessgerät mit integriertem elektronischem Insulinbolus-Ratgeber
Die Position war bis zum 1. Juli 2018 befristet für eine erneute Beurteilung. Diese Befristung wird nun um ein Jahr verlängert, da noch nicht genügend Informationen dafür vorlagen.

Insulinpumpen
Die bisherigen Positionen (Miete des Insulinpumpensystems inkl. Zubehör und Verbrauchsmaterial; Zusatzposition bei erhöhtem Materialverbrauch) betreffend Insulinpumpen wurden vertieft evaluiert.
Neu wird in der MiGeL nur noch eine Position mit einer Tagespauschale für Gerät und Verbrauchsmaterial geführt, und die bisherige Position für Mehrverbrauch entfällt. Die Änderungen sind per 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

In der Positionsbeschreibung werden explizit die Anteile der Tagespauschalen für die konventionellen Insulinpumpen ausgewiesen (Pumpe: CHF 3.65; Verbrauchsmaterial à CHF 6.42). Deren Berechnung basiert auf den Auslandvergleichspreisen. Damit sollten die Versicherten und die Versicherer die von den Herstellern verrechneten Kosten besser beurteilen können. Zudem wird erhofft, dass die bisherigen verrechneten Tagesbeträge für die Miete der Insulinpumpen entsprechend gesenkt werden. Nicht zuletzt sollen sich damit die Selbstkostenanteile beim Verbrauchsmaterial reduzieren. Für die Patch-Pumpen gilt die Gesamt-Tagespauschale, nicht aber die Aufteilung, wie oben erläutert.

Die Schaffung einer neuen Kaufposition und die Weiterverwendung des Geräts nach Ablauf der 4-jährigen Miet- und Garantiedauer wurden nicht umgesetzt, insbesondere da eine Mietpauschale administrativ einfacher handhabbar ist, sich damit auch künftige Insulinpumpensysteme (mit anderen Kostenstrukturen) abrechnen lassen, hohe finanzielle Vorleistungen seitens Versicherer oder Versicherte sowie Probleme von Sicherheit und Haftungsfragen vermieden werden können. Kosteneinsparungen zugunsten der OKP durch die Schaffung einer Kaufposition würden nur bei längerer Verwendung als 4 Jahre auftreten und wären in einem relativ kleinen Umfang.

Reagenzträger für Blutzuckerbestimmungen
Nachdem im Rahmen der Sofortmassnahmen die Höchstvergütungsbeträge (HVB) der Reagenzträger für Blutzuckerbestimmungen per 1. Januar 2017 um 10% gesenkt wurden, wurde ein umfassender Auslandpreisvergleich durchgeführt. Dieser hat gezeigt, dass in der Schweiz die Preise immer noch deutlich höher als die im Ausland vergüteten Beträge sind. Damit sich der Schweizer Markt an die neuen HVB anpassen kann, erfolgt die Senkung schrittweise. Per 1. Juli 2018 wird der HVB um 10% gesenkt, das heisst, für Packungen bis 50 Stück auf CHF 0.72 pro Stück respektive für Packungen ab 51 Stück auf CHF 0.71 pro Stück. Per 1. Januar 2019 wird der HVB erneut gesenkt und unabhängig von der Packungsgrösse auf CHF 0.62 pro Stück festgelegt.

Quelle:
BAG-Bulletin 28/18
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Re: Informationen des BAG

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Einkommen von Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz
Das BAG hat eine Studie zum Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt, dass die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte bedeutend höher sind, als bisher angenommen. Wesentliche Mängel bisheriger Studien sind beseitigt.


Die Studie zeigt, dass frei praktizierende Fachärztinnen und -ärzte über ein jährliches Medianeinkommen von CHF 257’000 verfügen. Die höchsten Medianeinkommen werden unter anderem in der Neurochirurgie (CHF 697'000) und in der Gastroenterologie (CHF 672'000) erzielt. Angestellte Fachärztinnen und -ärzte verfügen über ein Medianeinkommen von CHF 197'000. Medianeinkommen bedeutet, dass die eine Hälfte der genannten Gruppe ein tieferes und die andere Hälfte ein höheres Einkommen erzielt.

Mehr dazu:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/za ... hweiz.html
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Re: Informationen des BAG

Beitrag von hut »

diabetesclub.ch freut sich, dass die Schweiz im Bereich Integrität und Transparenz bei medizinischen Behandlungen neue Wege beschreiten will:

SCHWEIZ: NEUE REGELN FÜR MEHR INTEGRITÄT UND TRANSPARENZ


Bern, 10.4.2019 - Künftig sind materielle Vorteile, insbesondere für Ärzteschaft und Apotheken, grundsätzlich untersagt, wenn sie die Wahl der Behandlung beeinflussen könnten. Zudem müssen Preisrabatte und Rückvergütungen transparent gewährt und angenommen werden.

Das Gesetz umschreibt explizit jene materiellen Vorteile, die als zulässig gelten. Es handelt sich beispielsweise um Vorteile von bescheidenem Wert, die für die fachliche Praxis von Belang sind, oder, unter bestimmten Voraussetzungen, um Unterstützungsbeiträge für die Forschung und das Bildungswesen.

Ausserdem werden Preisrabatte und Rückvergütungen beim Heilmitteleinkauf (Arzneimittel und Medizinprodukte) stärker reglementiert. Auch sie sind nur zulässig, wenn sie die Wahl der Behandlung nicht beeinflussen. Die Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, diese Vergünstigungen an ihre Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Versicherer weiterzugeben.

Die Transparenz bildet das zweite Kernelement dieser neuen Regelung. So müssen die Gewährung und die Annahme von Preisrabatten und Rückvergütungen beim Heilmitteleinkauf künftig transparent gegenüber den Behörden gemacht werden. Die Vergünstigungen sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Verlangen offenzulegen. Das BAG muss die Einhaltung der neuen Regel kontrollieren und gegebenenfalls Sanktionen verhängen. Von dieser Transparenzpflicht sind jedoch bestimmte Heilmittel mit geringem Risikopotenzial für die Patientinnen und Patienten ausgenommen.

Die neuen Bestimmungen sollen per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Quelle:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/da ... -2019.html
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