Denkwürdige Geschichte

Alles, was mit Kindergarten und Schule im Zusammenhang steht.
Nike

Re: Denkwürdige Geschichte

Beitrag von Nike »

Super, das freut mich für das Kind und seine Eltern, dass es zu einem guten Ende kam.

Grüessli Nike
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hut
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Re: Denkwürdige Geschichte

Beitrag von hut »

In diesem Zusammenhang bin aich auf einen interessanten aktuellenArtikel aus Deutschland gestossen:

Regelmäßig Blutzucker messen, Insulin spritzen, strikte Essenspläne einhalten – Menschen mit Diabetes Typ 1 wird viel Disziplin abverlangt. Gerade jüngere Kinder benötigen daher oft die Unterstützung ihrer Eltern, Lehrer oder Betreuer. Auf keinen Fall aber ist Diabetes ein Grund, betroffene Kinder von einer regulären Grundschule an eine Förderschule zu verweisen. Dies beschloss Ende November 2013 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg. Die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt die Entscheidung und macht Eltern in vergleichbarer Situation Mut, Einspruch zu erheben.
Im aktuellen Fall ging es um ein Kind mit Diabetes Typ 1, das die erste Klasse einer staatlichen Grundschule besucht. Gegen den Willen der Eltern verfügte das Landesschulamt in Sachsen-Anhalt, dass es mit Beginn des zweiten Schuljahres in eine Förderschule für körperbehinderte Kinder zu wechseln habe. Die Grundschule sei personell nicht in der Lage, für die notwendige Betreuung zu sorgen, begründete die Behörde die Entscheidung. Die Eltern gingen vor Gericht und bekamen Recht. „Kinder mit Diabetes Typ 1 sollten so normal wie möglich aufwachsen“, bestärkt Professor Dr. med. Thomas Danne das Urteil. Er ist Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Diabeteszentrums im Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover. Wenn einige Regeln beachtet würden, sei das auch problemlos machbar. Dies bestätigten tausende Fälle, in denen von Diabetes betroffene Kinder Regelschulen besuchen.
Eine Förderschule – so urteilt das OVG – würde nur dann in Betracht kommen, wenn der Unterricht an der Grundschule nicht den Fähigkeiten des Kindes entspräche oder ein besonderer Betreuungsaufwand notwendig wäre. Ein Kind mit Diabetes sei aber vergleichsweise gering körperlich eingeschränkt. Es sei daher eine „zumutbare Unterstützung“ für die Beteiligten, dem Kind den Besuch der Grundschule zu ermöglichen – zumal ein privater Pflegedienst während der Schulzeit bei der Messung des Blutzuckers Hilfe leiste.
„Dass Eltern den regulären Grundschulbesuch ihres Kindes vor Gericht erstreiten müssen, ist äußerst befremdlich und in keiner Weise angemessen“, betont Rechtsanwalt Oliver Ebert. Als Experte zum Thema “Diabetes und Recht” steht der Jurist auch Mitgliedern von diabetesDE bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit ihrer Diabetes-Erkrankung beratend zur Seite. „Bereits im Grundgesetz ist geregelt, dass Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen“, so Ebert. Das bedeute auch, dass seitens des Staates alles Zumutbare unternommen werden muss, um behinderten Menschen die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe befürwortet das Gerichtsurteil zugunsten des Kindes deshalb ausdrücklich und sieht dadurch die Position von Menschen mit Diabetes einmal mehr gestärkt.


Quelle: http://www.diabetes-und-recht.de/aktuel ... derschule/
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
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hjt_Jürgen

Re: Denkwürdige Geschichte

Beitrag von hjt_Jürgen »

Moinmoin,

wir produzieren gerade in D lauter denkwürdige Geschichten im Zusammenhang mit Schule, und zwar geht es da um die Inklusion, also den Einschluss aller großen und kleinen Behinderungen in die Regelschulen.

Ist sinnhaft ausgestaltet selbstverständlich ein Gewinn für wie auch immer behinderte und nichtbehinderte Kinder und wird UNO-mäßig seit langem gefördert.
D hatte da auch unterschrieben. Und nach einigen Jahren theoretischen Vorlaufs beginnt nun die Zeit der konkreten Umsetzung und des Auffallens von alledem, was man in einer Regelschule braucht, um dort auch Kinder mit den verschiedensten Behinderungen so in den Unterricht einbeziehen zu können, dass damit die gepriesene Win-Win-Situation entsteht:
Dazu braucht es erst einmal wahnsinnig viel Geld und irre viele entsprechend ausgebildete Lehrkräfte und entsprechend ausgestattete Schulgebäude. Praktisch den gesamten Apparat, den man mit den separaten Förderschulen sich vorgestellt hatte, abschaffen und einsparen zu können :(

Das Spiel mit dem Geld, dass zweifellos nötig ist und ebenso zweifellos von keiner Instanz gezahlt werden will, treibt nun die kuriosesten Blüten, nicht zuletzt, weil für den Unterricht bei uns die Länder zuständig sind und für die Gebäude die Kommunen und für Behinderte z.B. Landschaftsverbände und Kreise und für... Und so wird da um jeden Euro erbittert Schwarzer Peter gespielt und sicher nicht zum letzten Mal höchstrichterlich entschieden in einer Sache, bei der man sich als Außenstehender fragt, wie sich darum erwachsene Menschen überhaupt streiten können.

Bisdann, Jürgen

Der kleine Aufhänger hinter den Kulissen für diesen großen Streit war, wer mit welchen von wem zu bezahlenden Voraussetzungen die Verantwortung für das T1DM-Kind übernimmt und dafür, dass das während der Schulzeit keine Hypo erleidet. Denn wenn bei dem vorübergehend oder gar endgültig das Licht aus geht, muss ja jemand Schuld sein, vor allem, wenn sich daraus womöglich lebenslange Folgekosten ergeben, und wenn...
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