Fehltage im Oberstufenzeugnis

Alles, was mit Kindergarten und Schule im Zusammenhang steht.
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Herr_Koch
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Re: Fehltage im Oberstufenzeugnis

Beitrag von Herr_Koch »

Ich bin bei uns glaubs auch der einzige, der seit über zwei Jahren nie krankheitshalber gefehlt hat. ;)

Die "Forderung" müsste wohl in die Richtung gehen, dass Absenzen aufgrund der bekannten chronischen Erkrankung (vom Arzt bestätigt) nicht erwähnt werden. Andere selbstverständlich schon, auch wenn sie entschuldigt sind, wies im Gesetz verlangt wird.

Nehmen wir zB. die Quartalskontrolle. Ein Diabetiker wird zwangsläufig viermal im Jahr fehlen, um diesen Termin wahrnehmen zu können. Bei uns im Arbeitsleben stehenden "Grossen" kann man das vielleicht mit Gleitzeit lösen, Schulstunden hingegen fangen halt dann an, wenns der Stundenplan sagt. Und schnell ist eine Stunde verpasst. Dass daraus dann ein Nachteil entstehen könnte, find ich unfair.
Nike

Re: Fehltage im Oberstufenzeugnis

Beitrag von Nike »

ClaudiaM hat geschrieben:Für mich liegt ein Problem darin, dass so gar nicht die Möglichkeit besteht die möglicherweise vermehrten Absenzen erklären zu können. Je nachdem werden dem Kind die Möglichkeiten von vornherein genommen zu einem persönlichen Gespräch zu erscheinen.

Claudia
Als KMU würd ich empfehlen, im Bewerbungsschreiben, als Begründung der Absenzen, den Diabetes zu erwähnen. Evtl. mit einer Bestätigung vom Hausarzt/Diabetologen. Sicher wird es schwieriger eine geeignete Lehrstelle zu finden, aber schlussendlich entscheidet die Arbeitsleistung während der Schnupperzeit, der 1. Eindruck und die Schulnoten und die Eignung für den Beruf, ob der Jugendlichte genommen wird oder nicht. Und ich denke ein Kleinbetrieb ist möglicherweise besser geeignet, wo der Chef persönlich auf den Lehrling eingehen kann. Und es gibt immer noch Chefs, die mit Herzblut ausbilden, weil der Lehrling die Zukunft vom Beruf ist und sich auch von einer chronischen Krankheit nicht abschrecken lassen.

Grüessli Nike
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hut
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Re: Fehltage im Oberstufenzeugnis

Beitrag von hut »

Ich habe die Frage an das Schweizerische Dienstleistungszentrum für Berufsbildung sowie Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Abteilung Berufsberatung weitergeileitet und die folgende Antwort erhalten:

Danke für Ihre Anfrage.

Die Kommunikation im Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht
ganz einfach. Wir empfehlen, stets mit offenen Karten zu spielen. Dabei muss
nicht bei jeder Gelegenheit darauf hingewiesen werden. Die Jugendlichen sollen
im Hinblick auf die Berufsfindung ganz normal schnuppern gehen. Dabei müssen
sie ihre Krankheit noch nicht offenlegen. Ist der Lehrbetrieb von deren
Auftritt überzeugt oder gar begeistert und kommt es in der Folge zu einem
Vorstellungsgespräch mit möglichem Lehrvertrag, ist der Lehrbetrieb von der
Beeinträchtigung in Kenntnis zu setzen. Nur wenn der Lehrbetrieb trotz der
Beeinträchtigung auf einen Lehrvertrag einsteigt, kann im Bedarfsfall auch mit
seiner Unterstützung gerechnet werden. Andernfalls kann dem Jugendlichen ein
Lehrabbruch im Verlauf der Probezeit drohen.
Aus unserer Sicht ist eine Sonderbehandlung im Schulzeugnis nicht angezeigt,
zumal wie schon erwähnt, bei möglichem Vertragsabschluss die Situation offen
dargelegt werden soll.
Hilfreich kann in solchen Fällen ein allgemeines medizinisches Gutachten
sein, welches die Krankheit mit seinem möglichen Auswirkungen sachlich
darlegt. Der Lehrbetrieb muss wissen, worauf er sich einlässt. Bedenken Sie
auch, dass viele Lehrbetriebe in der Ausbildung von Lernenden grosses
Engagement zeigen. Da ist es auch angezeigt, dass sie über die Situation der
Lernenden voll im Bild sind.
Der Hausarzt soll sich auch dazu äussern, welche Berufe allenfalls
ausgeschlossen sind. Erwirken Sie hierzu ein offizielles Dokument.

Die Allgemeine Berufsberatung beschäftigt sich wenig mit Rechtsfragen.
Stellen Sie Ihre Frage zusätzlich Ihrem kantonalen Berufsbildungsamt, welches
für die Lehraufsicht wie auch Lehrvertragsabschlüsse zuständig ist:

Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kanton Zürich
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Tel 043 259 77 00
Fax 043 259 77 49
Web [1]www.mba.zh.ch

Evt. dient Ihnen auch der Hinweis auf die Merkblätter Berufsbildung zu
Gleiche Chancen und korrekter Umgang:
[2]http://www.mb.berufsbildung.ch/dyn/3100.aspx
Dabei wird allerdings die Situation beschrieben bei Jugendlichen, die bereits
in der Lehre sind.
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
Spenden an diabetesclub.ch: https://spende.diabetesclub.ch/
diabetesclub.ch ist auch auf Facebook und Instagram
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Herr_Koch
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Re: Fehltage im Oberstufenzeugnis

Beitrag von Herr_Koch »

Find ich grundsätzlich gut. Nur frage ich mich, obs wirklich derart unkompliziert ist, wenn ich als Lehrling erwähne, dass ich Diabetes hab.

Ich als altes Guetsli werde dies nicht erwähnen. Hat ja nichts mit meinem Job zu tun. Bedingt natürlich, dass man sich nicht für Jobs bewirbt, bei denen die Krankheit ein Problem darstellt.
ClaudiaM

Re: Fehltage im Oberstufenzeugnis

Beitrag von ClaudiaM »

Ganz vielen Dank hut für die Abklärung !

Ich persönlich schwanke immer wieder zwischen emotionalen und sachlichen Gründen... und kann beide verstehen.
Schlussendlich wird eine Berufswahl wohl etwas schwieriger werden, da es nicht nur eine Lehrstelle braucht sondern auch einen Betrieb, der sich darauf einlässt.

Wenn ich jetzt bei uns schaue (und ich weiss, dass das nicht der "Normalfall" ist) ist es so, dass mein Sohn schon bei einer nächtlichen Gegenregulation, die wir erst am Morgen korrigieren, eine Ketoazitose bekommt. Da sind meist zwei Tage weg...
Und jetzt in der Pubertät, zusätzlich zu einigen technischen und anderen Herausforderungen, ziehen wir Ketoazitosen ein wie andere .... alleine diese Woche schon zwei :W

Da schwanke ich schon zwischen Wut und Verzweiflung :cry: Wenn ich mich wieder gefangen habe denke ich schon, dass er seinen Weg finden wird - welchen und wie auch immer. Aber manchmal ist Vertrauen haben eine Herausforderung

Danke für eure Hilfe
Claudia
Bradley

Re: Fehltage im Oberstufenzeugnis

Beitrag von Bradley »

hut hat geschrieben:Das Nichterwähnen von Absenzen vermag mich nicht zu überzeugen.
Bei Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, welche vermehrt Absenmzen zur Folge haben, lässt sich das entspechend begründen.
Ich bin der Überzeugeng, dass es sinnvoll ist, bei der Lehrstellensuche mit offenen Karten zu spielen. Es ist kaum eine geeignete Lösung, wenn ein Lehrbetrieb erst nach Beginn des Lehrverhältnisses feststellt, dass bedingt duch eine chronische Erkrankung gehäuft Absenzen auftreten.
Was aber, wenn du gar keine Chance bekommst deine Absenzen zu begründen weil du schon gar nicht erst zu einem Gespräch eingeladen wirst?

Ich habe hier als Beispiel ein Arbeitskollege, der hat in der Jugend Leistungssport auf höchstem Niveau betrieben und dementsprechend auch viele (entschuldigte) Absenzen für Trainingslager, Wettkämpfe und ähnliches. Er hatte nur Absagen bis sich ein Trainer von ihm bei einem Ausbildungsbetrieb beschwerte (einer der grossen Industrie-Unternehmen der Schweiz), erst danach konnte er sich vorstellen und erklären was es mit den Absenzen genau auf sich hat. Und da ging es "nur" um Sport den er in dem Umfang in der Lehre eh nicht betreiben wollte. Und nun hast du einen chronischen Kranken? Ich bin auch für Ehrlichkeit, aber erst wenn ich auch eine ehrliche Chance bekomme mich zu erklären.
Solche delikate Dinge kann man nicht schriftlich verständlich darlegen, zuviel wird dann auf der Gegenseite gemutmasst und abgewogen - und ziemlich sicher nicht zu deinen Gunsten.

Es geht schon in die Richtung, man will ein paar schwarze Schafe bestrafen und richtet nun auch Kollateralschäden an - ganz abgesehen dass die Massnahme wohl eh nichts bringt weil chronische pubertierende Schwänzer wohl andere Probleme/Gedanken haben als mögliche Konsequenzen im späteren Leben wenn die Hormone wieder eingependelt sind.
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