Hab gerade mit meiner Krankenkasse Telefoniert und verstehe sie langsam nicht mehr
Meine Tochter hat seit fast 5 Jahren Diabetes und auch so lange eine Insulinpumpe!
Ich selber seit 22 Jahren Diabetes und seit ungefähr 19 Jahren eine Insulinpumpe!
Neu verlangt die KK eine Verordnung für die Klpis / Pumpentaschen /.... und sonstigen Tragemittel für die Insulinpumpe!!! Ich glaub ich spinne !!!
Meine Diabetesärztin ( die von mir und der Tochter ) muss jetzt extra dafür ein Rezept ausstellen. Ich verstehe die Welt nicht mehr, das ging nun Jahrelang ohne Rezept und auf einmal müssen sie ein Rezept dafür haben.
Werde sicherheitshalber für die Katheter und die Batterien auch eins ausstellen lassen. Man weiss ja nie bei der KK was denen noch einfällt!!
KK Kostenübernahme
- Glückskäferli
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Re: KK Kostenübernahme
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- hut
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Re: KK Kostenübernahme
Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Auszug)
6. Kapitel: Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen
Art. 201Grundsatz
Die Versicherung leistet eine Vergütung an Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung im Sinne einer Überwachung der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, die auf ärztliche Anordnung von einer Abgabestelle nach Artikel 55 KVV abgegeben werden und von der versicherten Person selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich an der Untersuchung oder der Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Leistungen, welche die Krankenversicherung zu erbringen hat, ärztlich angeordnet werden. Offenbar hat deine Krankenversicherung bisher von diesem Grundsatz nicht angewandt.
6. Kapitel: Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen
Art. 201Grundsatz
Die Versicherung leistet eine Vergütung an Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung im Sinne einer Überwachung der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, die auf ärztliche Anordnung von einer Abgabestelle nach Artikel 55 KVV abgegeben werden und von der versicherten Person selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich an der Untersuchung oder der Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Leistungen, welche die Krankenversicherung zu erbringen hat, ärztlich angeordnet werden. Offenbar hat deine Krankenversicherung bisher von diesem Grundsatz nicht angewandt.
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
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