Ich hab mal bei der CSS nachgehakt als ich mit der Standardantwort (Rechnung kommentarlos abgelehnt) nicht zufrieden war.
Die erste Antwort war:
Nachdem ich damit nicht zufrieden war und nachhakte bekam ich die sehr ausführliche und leider unbefriedigende Antwort:Die von der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) zu vergütenden Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL; Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung) abschliessend aufgeführt.
Sie haben sich für das Produkt Flash Glukose Monitoring (FGM), Freestyle libre von Abbott entschieden. Wir haben Ihre Anfrage geprüft und sind der Ansicht, dass dieses Gerät die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nach der MiGeL Position 21.05 aus den folgenden Gründen nicht erfüllt:
1. Die Einschätzung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): Das BAG ist der Meinung, dass dieses neue Produkt, welches seit dem 01.05.2016 auf dem Schweizer Markt erhältlich ist, aus technologischen Aspekten nicht unter die MiGeL-Gruppe 21.05 (CGM) subsumiert werden kann.
2. Die Verwendung einer Analogieposition ist basierend auf den Ausführungen in Ziffer 2.2 der kommentierten MiGeL nicht zulässig.
Aus diesen Gründen lehnen wir die Kostengutsprache für das Flash Glukose Monitoring (FGM), Freestyle libre ab.
Wir hoffen unser Entscheid ist für Sie nachvollziehbar.
Für mich ist das Freestyle Libre defintiv keine Ergänzung sondern ein Ersatz. Die Blutigmessungen sind eher die Ergänzung welche ich wenn es hoch kommt gerade mal 1-2x pro Monat nutze.Es ist möglich, dass sich andere Krankenversicherungen an den Kosten für das Produkt Flash Glukose Monitoring (FGM) beteiligen. Dies ist jedoch weder korrekt noch zulässig.
Für die MiGeL-Ziffer 21.02 gilt:
Beim Free Style Libre handelt es sich nicht um ein Blutzucker-Messgerät, sondern um ein Gewebezucker-Messgerät. Der Sensor des Geräts liegt im Unterhautfettgewebe, nicht im Blutgefäss. Dieser Umstand ist dann auch dafür verantwortlich, dass die Messresultate gerade bei sich schnell ändernden Werten zeitverzögert angezeigt werden. Solche Gewebezucker-Messgeräte sind letztlich als Ergänzung zur konventionellen Blutzucker-Messung mittels Lanzetten im Blutgefäss zu betrachten.
Für die MiGeL-Ziffer 21.05 gilt:
Das FGM entspricht nicht der ursprünglichen Intention dieser MiGeL-Ziffer, weil verfügt das Free Style Libre über keine Warnfunktion (wie die klassischen CGM-Systeme). Zudem müssen die Messresultate "aktiv" abgeholt werden (via Scan).
Wirtschaftlichkeit
Das Gerät selbst stellt keine Pflichtleistung dar. Der Faktor Wirtschaftlichkeit kommt erst zum Zuge, wenn zwei gleichwertige Therapien, Behandlungen etc. - welche zum Pflichtleistungskatalog der OKP gehören - vorliegen. Ob das Free Style Libre langfristig günstiger ist, als das klassische CGM ist überdies (heute noch) nicht belegt.
Wir hoffen, unsere Erklärungen sind hilfreich.
Tja dann warten wir halt weiter wie sich die Sache mit der MiGel entwickelt... und solange spart die KK auf meinem Buckel Geld... so ist das Leben.
Ausserdem finde es noch mutig von der CSS das sie behaupten das die KK welche bezahlen falsch handeln...
Gruss AcIvI