Im K Tipp habe ich nachstehe
Meine Fragen:
Kann ein "normaler" Polizist bei einer Kontrolle die Blutzuckerwerte
interpretieren ?
nde Notiz gefundenBericht K Tipp 25.11.2020
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Bericht K Tipp 25.11.2020
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Re: Bericht K Tipp 25.11.2020
hallo @Hanspeter, es schaut so aus als das was mit dem PDF anhang nicht geklappt hat.
Wer mich sucht der wird mich bei Twitter finden @swissphoenix_ch oder auch auf facebook
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Re: Bericht K Tipp 25.11.2020
Beim oben erwähnten, leider nicht anklickbaren PDF, wird es sich wahrscheinlich im diese Notiz handeln:
Neue Gerichtsurteile: Fahrausweis - Auflagen für Diabetiker gerechtfertigt
K-Tipp 20/2020 24.11.2020
Auf Geheiss der Solothurner Motorfahrzeugkontrolle liess sich ein 72-Jähriger ärztlich unter¬suchen. Laut Arzt litt er an Diabetes Typ 2. Die Fahrzeugkontrolle verfügte daher, dass er Auf¬lagen erfüllen müsse, um den Führerausweis zu behalten. So müsse er «im Auto rasch verfügbare Kohlenhydrate (etwa Traubenzucker), ebenso das Blutzuckermessgerät und den Diabetikerausweis» mitführen. Vor jeder Fahrt müsse er den Blutzucker messen und allenfalls den Anstieg der Werte abwarten. Gegen die Auflagen wehrte sich der Mann vor allen Instanzen vergeblich.
Bundesgericht Urteil 1C_391/2019 vom 16.7.2020
Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Blutzuckerwerte durch die Polizei nicht interpretiert werden. Die Polizei kann höchstens kontrollieren, ob die Bedingungen des Merkblattes "Fahrzeuglenken mit Diabetes mellitus" ( https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmed ... .12.15.pdf ) eingehalten sind.
Neue Gerichtsurteile: Fahrausweis - Auflagen für Diabetiker gerechtfertigt
K-Tipp 20/2020 24.11.2020
Auf Geheiss der Solothurner Motorfahrzeugkontrolle liess sich ein 72-Jähriger ärztlich unter¬suchen. Laut Arzt litt er an Diabetes Typ 2. Die Fahrzeugkontrolle verfügte daher, dass er Auf¬lagen erfüllen müsse, um den Führerausweis zu behalten. So müsse er «im Auto rasch verfügbare Kohlenhydrate (etwa Traubenzucker), ebenso das Blutzuckermessgerät und den Diabetikerausweis» mitführen. Vor jeder Fahrt müsse er den Blutzucker messen und allenfalls den Anstieg der Werte abwarten. Gegen die Auflagen wehrte sich der Mann vor allen Instanzen vergeblich.
Bundesgericht Urteil 1C_391/2019 vom 16.7.2020
Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Blutzuckerwerte durch die Polizei nicht interpretiert werden. Die Polizei kann höchstens kontrollieren, ob die Bedingungen des Merkblattes "Fahrzeuglenken mit Diabetes mellitus" ( https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmed ... .12.15.pdf ) eingehalten sind.
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
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Re: Bericht K Tipp 25.11.2020
Danke für die Korrektur, es ist dieser Bericht