Balkon

Das ist der Platz für all das was sonst nirgends reinpasst
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Glückskäferli
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Balkon

Beitrag von Glückskäferli »

Wir haben einen grossen Balkon, ca 5 * 6Meter zu hälfte Gedeckt.
Unser Problem ist zur Zeit im Nachbarhaus, dort Wohnt einen älteren Herr wird nächstens 60 in einer Eigentumswohnung. Der sieht sehr gut auf unser Balkon runter. Er hat sich bei der Hausverwaltung beschwert, das wir ein "saupuff" auf dem Balkon hätten. Unser Balkon störrt seine Aussicht, er sei eine Schande. Wir hätten viel zu viel auf dem Balkon!

Auf unserem Balkon steht ein Tisch mit zwei Stühlen und einer Bank. Daneben steht ein Liegestuhl, der wird zur Zeit von unserer Tochter, fast 3 Jahre alt, als ablage benützt. Daneben steht ein Meersäulikäfig und eine graue Kiste, wo sie ihre Sandkastenspielsachen versorgt hat. Eine grüne Schildkrötte wird zur zeit als Planschbecken benützt ( im Herbst kommt Sand wieder rein ). Ich selber hab noch eine Hollywoodschaukel ( das war ein Hochzeitsgeschenk ). Unter der Schaukel befindet sich noch eine Wasserbahn, die nehmen wir nur hervor, wenn sie gebraucht wird. Ein Dreirad steht auch noch herum, das benützt sie aber nur zum draufsitzten. Selten fährt sie damit herum aber hinten wird immer alles mögliche darauf geladen. Sie ist richtig stolz auf das Dreirad.
Die Hausverwaltung findet, das wir schon etwas entfernen sollten. Zum Beispiel die Wasserbahn, die brauche ja meine Tochter ja nicht, wenn sie ja schon ein "Planschbecken" hat . Angeblich sollte das Dreirad auch verschwinden, damit könne meine Tochter ja nicht auf dem Balkon herumfahren.
Im Mietvertrag steht darüber nichts, was man auf dem Balkon haben darf und was nicht , von Spielsachen. Dort steht das man zum Objekt sorge tragen soll und nicht zuviele Pflanzen ( Urwaldmässig ) auf dem Balkon halten soll.

Ach ja, als sie durch die Wohnung zum Balkon gelaufen ist , hat sie eine Blick ins Kinderzimmer erhascht. Da hat sie schon gemeint, das meine Tochter viel zu viele Spielsachen hat ( wir sind mitte Mai in die Wohnung ( waren vorher in einem 8 Zimmer Haus und jetzt sind es nur noch 5 Zimmer) gezogen und hatten letzte Woche das Babyzimmer endlich fertig eingerichtet. Hatte ihr auch gesagt, das wir bei der Grossen noch ausmisten müssen, sie hat noch viele Spielsachen die sie auch nicht mehr brauche.) . In der Stube hat sie dann nur gefunden, das der Tisch ja voll sei mit diversen Sachen, da können wir ja gar keinen Besuch empfangen. Ich hatte am Tag vorher noch die Wäsche gemacht und noch nicht alles versorgt. In der Küche haben wir einen Karton mit Abfallkarton ( wir haben in der Gemeinde eine super gute Sammelstelle ), da hat sie nur gemeint, den müssen wir ja entsorgen dann hätten wir auch wieder mehr Platz in der Küche :? . Ich hab ihr dann zur Antwort gegeben, das werden wir am Samstag erledigen, wie immer. Und der nächste Satz von ihr war dann tatsächlich, wir sollten nicht vergessen den Karton zu entsorgen :twisted: . Ich hatte an diese Tag langsam auch das Gefühl, das sie einem nicht zuhörte und nur ihren Senf dazu geben wollte. Dazwischen hat sie dann noch so richtig "schleimhaft" gemein, wenn ich überfordert sei, würde sie gerne Helfen kommen. Von dieser Frau will ich keine Hilfe, hatte am Freitag auch gar keine Lust / Kraft mich mit ihr darüber gross zu diskutieren ( Der Freitag war auch der schlechteste Tag in der Woche, war langsam richtig ausgepauert ). Mein Mann meinte am Abend dann zu mir, das nächste mal soll sie am Abend kommen dann werde er das übernehmen .


Ich vermute stark, das diese Frau ( von der Verwaltung ) keine Kinder hat und nicht weiss mit was so ein Kleinkind spielt. Die Wohnung selber ist spitze , würde sie selber gar nicht mehr hergeben.


Ich bin jetzt in der 38 SS-Woche und mag einfach nicht mehr so richtig etwas zu unternehmen. Daher spielt unser Leben mehr in der Wohnung und auf dem Balkon ab

Was gehört nach eurer Meinung auf den Balkon oder haben wir wirklich zu viel drauf. Ich selber finde eigendlich nicht. In der mitte ist noch eine grosse Fläche frei!
Würde mich eure Meinung interressieren.
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Herr_Koch
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Re: Balkon

Beitrag von Herr_Koch »

Meine Meinug ist, dass es dieser Dame wohl ins Hirn gesch** hat. Was glaubt die denn, wer sie ist?

Warum habt ihr die überhaupt in die Wohnung gelassen? Geht die doch nix an, wie ihr haust, solange alles im normalen Rahmen ist.
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hut
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Re: Balkon

Beitrag von hut »

Die Fragen, rund um "Balkonien" werden sehr unterschiedlich angegangen:

Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband:

Verfügt eine Wohnung über einen Balkon, umfasst das Gebrauchsrecht auch diesen. Die Mieterschaft darf ihn nutzen wie ein zusätzliches Zimmer. Es ist ihr gutes Recht, Büsche anzupflanzen, einen Vorhang anzubringen, sich mit einer Schilfmatte vor neugierigen Blicken zu schützen oder eben Wäsche aufzuhängen. Ebenfalls erlaubt ist, eine Länderfahne ans Balkongeländer zu hängen, wenn die entsprechende Nationalmannschaft ein Fussballspiel bestreitet, oder mit einer Friedensfahne gegen eine kriegsführende Grossmacht zu protestieren.
Eine Grenze hat diese Freiheit erst dort, wo andere beeinträchtigt werden. Fahnen und Wäschestücke dürfen beispielsweise den Nachbarn nicht die Sicht verdecken und den Sonnschein entziehen. Weiter darf man auf dem Balkon keine laute Musik hören und muss nach 22 Uhr seine Gespräche auf so genannte Tischlautstärke drosseln. Das heisst, höchstens so laut sprechen, dass es nur Personen verstehen, die am gleichen Tisch sitzen. Ebenfalls unzulässig ist es selbstverständlich, auf dem Balkon den Besen oder Teppiche auszuschütteln und die Nachbarn mit Staub einzudecken. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, solange man die Nachbarn nicht einnebelt. Diesbezüglich ist Vorsicht geboten: Zigarettenrauch zieht oft der Fassade nach und dringt ins nächste schräg gestellte Schlafzimmerfenster ein. Solche Belästigungen sind unzulässig.

Kein Verbot um des Verbots willen
Verbote, die über diese selbstverständlichen Rücksichtsregeln hinausgehen, sind nur unter zwei Bedingungen verbindlich. Wenn sie erstens im Mietvertrag festgehalten sind oder in einer Hausordnung, auf die der Mietvertrag ausdrücklich verweist. Zweitens müssen sie einen sachlichen Grund haben. Verbote nur um des Verbots willen sind ungültig, selbst wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag verankert sind. Denn sie verstossen gegen die Persönlichkeitsrechte der Mieterschaft.



Hauseigentümer-Verband

«Balkon-Regeln» in Mietvertrag oder Hausordnung
Hier lässt sich der Sommer geniessen, keine Frage. Nur, man kann als Mieter auf dem Balkon nicht tun und lassen was man will, weil im Mietrecht keine balkonspezifischen Regeln aufgeführt sind. Der Mieterinnen- und Mieterverband MV stellt sich auf den Standpunkt, dass wer eine Wohnung mit Balkon mietet, diesen gemäss Art. 253 OR frei nutzen darf, solange die Nachbarn nicht belästigt und die Bausubstanz nicht beschädigt werden. Einschränkungen der Balkonnutzung im Mietvertrag seien nur gültig, wenn sie einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sind.
Der Hauseigentümerverband Schweiz legt den Artikel nicht ganz so freizügig aus. Er verweist auf die Pflichten, die im Mietvertrag und in einer Hausordnung konkretisiert werden. Und er geht davon aus, dass der Mieter bei der Balkonnutzung in der Regel stärker eingeschränkt ist als bei der Wohnungsnutzung. Ausserdem besagt Art. 257 OR: «Der Mieter (…) muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.»
Dass der Vermieter ein Interesse hat, die Balkonnutzung bis zu einem gewissen Grad zu regeln, ist legitim und auch im Interesse aller Mietparteien. Die meisten Regeln betreffen den optischen Gesamteindruck einer Liegenschaft und sollen dem friedlichen Zusammenleben der Mieter dienen. Denn der Balkon mit seiner exponierten Lage bietet durchaus Konfliktstoff.

Geruchsemissionen vermeiden
Zum Beispiel beim Grillieren. Dieses kann ebenso wenig wie das Rauchen verboten werden. Aber alle Nachbarn sind dankbar, wenn ein Gas- oder Elektrogrill statt eines Holzkohlegrills verwendet wird. Der Vermieter kann in der Hausordnung den Verzicht auf Holzkohlegrills auch vorschreiben. Zu den Rücksichtspflichten der Mieter gehört ebenso, dass nach 22.00 Uhr Ruhe einkehrt. Danach muss die Sommerparty ohne laute Musik, Karaoke-Wettbewerb oder Gegröle über die Bühne gehen.
Auch das Thema Abfall führt immer wieder zu Streitereien. Grundsätzlich hat ein Abfallsack auf dem Balkon so wenig etwas zu suchen wie im Treppenhaus. Andererseits besteht oft keine andere Möglichkeit, wenn kein Container vorhanden ist oder der Müll nur einmal wöchentlich abgeholt wird. Wird der Abfallsack deshalb auf dem Balkon deponiert, ist darauf zu achten, dass die Nachbarn nicht durch Geruchsemmissionen belästigt werden. Am einfachsten lässt sich dies verhindern, wenn der Abfallsack in einem verschliessbaren Behälter gelagert wird. Dieser verunmöglicht es gleichzeitig Katzen oder Vögeln, den Müll im ganzen Quartier zu verteilen.

Wäsche, Velo und Geräte nicht sichtbar
Auch die Frage, ob auf dem Balkon Wäsche getrocknet werden darf, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Verbot in der Hausordnung rechtlich nicht haltbar ist. Zumindest aber muss die Wäsche innerhalb des Balkons aufgehängt werden, wobei feste Installationen von Wäscheleinen nicht zulässig sind. Die Wäsche darf von aussen nicht sichtbar sein.
Dies gilt auch für Geräte auf dem Balkon wie zum Beispiel ein Kühlschrank. Hier muss zudem sichergestellt sein, dass das Gerät nicht Nässe ausgesetzt ist und dass es keine störenden Geräusche verursacht.
Ein weiterer Dauerbrenner ist die Platzierung von Fahrrädern auf dem Balkon. Natürlich sollte ein Velo in erster Linie in dafür vorgesehenen Räumen platziert werden - wenn es sie denn gibt. Jedoch ist es verständlich, dass jemand sein teures Bike lieber auf seinem sicheren Balkon platziert. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad von aussen nicht sichtbar ist und dass die Fassade ebenso wenig beschädigt wird wie die Wand im Treppenhaus.

Blumenkisten und Katzennetze gut fixieren
Es gibt Vermieter, die verlangen, dass Blumenkisten nur auf der Innenseite des Balkongeländers montiert werden. Allerdings sind Pflanzen ausserhalb der eigentlichen Grenze der Balkon-Nutzfläche heute ganz normal. Es ist allerdings Sorge zu tragen, dass die Behälter gut fixiert sind und der Mieter eine Etage tiefer weder regelmässig einen Blütenregen noch eine unfreiwillige Dusche über sich ergehen lassen muss. Auch Kletterpflanzen sind erlaubt, sofern dafür nicht die Fassade benutzt wird.
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
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rahel3670

Re: Balkon

Beitrag von rahel3670 »

hallo Glückskäferli

das ist ja wohl mehr als dreist, sich so über Eure Sachen zu äussern!
du kannst mit der Wohnung machen , was du willst, so lange du sie nicht kaputt machst oder die anderen nachbarn belästigst.
Wenn sich ein Nachbar durch ein "Puff" gestört fühlt, ist es sein Problem.
Da du ja kurz vor der Geburt stehst, würde ich mich auch nicht mit Aufräumaktionen belasten.
das Kindervelo ist das einzige, was evt. nicht zulässig ist, das andere kannst auch getrost stehen lassen!

liebe Grüsse und schöne Geburt

Rahel
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Glückskäferli
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Re: Balkon

Beitrag von Glückskäferli »

Herr Koch :)
Wir haben die "Dame" in die Wohnung gelassen, weil sie sich selber gerne ein Bild von der Situation machen wollte. Da der Nachbar ja sich in einem Brief sich beschwert hat.

Habe auch unterdessen erfahren, das die Frau aus reichen Haus stammt und ihr Nase gerne ein bisschen höher Trägt. Sie besitzt übrigens diverse Blöcke in Bülach :? .
Sie hat nicht mal eigene Kinder, aber will einem vorschreiben, wie viele Spielsachen ein Kind haben darf oder braucht. :o




vielen Dank für den Beschrieb von dir Hut.

Hab ich das jetzt richtig verstanden, das jeder eigendlich über einen Nachbar, der weiter unten Wohnt ( weil man ja dadurch auf seinen Balkon sieht ), sich beschweren kann, weil er "anderst lebt" :) . Jeder Mensch lebt ja ein bisschen anderst, hat andere Bedürfnisse. Eine ältere Person hat ja meistens kein Planschbecken und eine junge Familie hat vielmals Spielsachen auf dem Balkon.
Über diesen Satz musste ich ein bischen Schmunzeln: Art. 257 OR: «Der Mieter (…) muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.»
Was zählt zu einem Nachbar. Einen Block wo 30 Meter vom der Wohnung entfernt steht. Oder die Mitbewohner im "eigenen" Haus. Was mir vielmals auffällt, das die Wohnungseigentümer sich viel mehr recht heraus nehmen als ihnen zusteht.
Oder dieser Satz sagt auch viel heraus : Die meisten Regeln betreffen den optischen Gesamteindruck einer Liegenschaft und sollen dem friedlichen Zusammenleben der Mieter dienen. Denn der Balkon mit seiner exponierten Lage bietet durchaus Konfliktstoff. Im Mietvertrag steht nicht was man auf dem Balkon nicht hinstellen darf ( Kindersachen ). Da der Balkon nach hinten ausgerichtet ist, von vorne nicht einsehbar und nur ein "Nachbar" sieht drauf und er sich Beschwert hat bei der Hausverwaltung das im nicht passt wie wir den "Balkon benützen". Ich selber finde nicht, das unser Balkon an einer Exponierten Lage ist. Die Hauswand vom Nachbarhaus sieht viel Schlimmer aus, sie sieht feucht aus :? ( SCHIMMELBEFALL ? )!
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Re: Balkon

Beitrag von Glückskäferli »

Hoi Rahel

Ich mach auch nicht mehr so viel, bin jetzt schon wieder von der Hitze geschaft und wir haben noch nicht mal Mittag.

LG Glückskäferli

Das Dreirad ist noch ein Uraltes aus Metall
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Mira Belle

Re: Balkon

Beitrag von Mira Belle »

Fahrrad und Dreiradvelo gehören meiner Meinung aber nicht in den gleichen Topf. Das Fahrrad hat man auf dem Bslkon damit es nicht geklaut wird. Das Dreirad, damit das Kind damit spielen kann. Junior hat auch sein Dreirad auf der Terasse und fährt täglich gefühlte 100 Runden um Tisch und Pfosten. Das ist sehr wohl möglich auf einem Balkon von 30 m2! Unserer misst 5 x 5 m2 und da steht ausser dem Tisch noch so eine Kletterburg mit Rutschbahn, der Pool und Papas Pool.
Ich hätte die olle Tante nur schon gar nicht in die Wohnung gelassen. Wenn der Nachbar ein Problem hat, dann soll er sie rein lassen, dann können sie gemeinsam auf euren Balkon gaffen. Besprechen kann sie das mit dir auch an der Wohnungstür. Aber dass du hochschwanger bist hat sie gemerkt oder? Der Nachbar auch?

Lass dich von denen im Moment nicht stressen. Geniess den Rest der Schwangerschaft so gut es eben noch geht und bereite dich auf das vor was wichtig ist, dass für euren Jungen alles parat ist. Vielleicht kann ja dein Mann heute abend mal alles ein bisschen geordnet hinstellen, damit die merken, das ihr mitbekommen habt, dass die Unordnung (falls es so ist) den Nachbarn stört.

(Dass ein Kind erst mal auf dem Dreirad sitzt und rumkleetert bis es irgendwann damit losfährt ist normal. Habe noch kein Kind erlebt, das in einem gewissen Alter einfach klick gemacht hat, sich auf das Velo gesetzt hat und losgefahren ist.)

So muss mal gucken gehen. Mein Radfahrer ist beängstigend still.

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Mira Belle

Re: Balkon

Beitrag von Mira Belle »

Papas Grill nicht Pool. Der duscht lieber als auf dem Balkon im verbislete Wasser zu planschen.

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Re: Balkon

Beitrag von Glückskäferli »

Hoi Mira

Das ein Kind sehr lange nur auf diesen Dreiräder rumsitzen hab ich lange auch nicht geglaubt, aber meine Tochter macht das genau so!

Die "Tante" lass ich sicher nicht mehr so schnell in die Wohnung, vor allem wie sie sich gegen von mir sich benommen hat.

Ich gebe es ja zu , das ich zur Zeit mich nicht dauernd bücke und da bleibt halt hin und wieder etwas liegen. Meistens liest es meine Tochter dann auf oder ich wische es mit dem Besen in eine Ecke und zerlese es dann zu einem späteren Zeitpunkt.

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Re: Balkon

Beitrag von Petra »

Glückskäferli hat geschrieben:Wir haben einen grossen Balkon, ca 5 * 6Meter zu hälfte Gedeckt.

Auf unserem Balkon steht ein Tisch mit zwei Stühlen und einer Bank. Daneben steht ein Liegestuhl, der wird zur Zeit von unserer Tochter, fast 3 Jahre alt, als ablage benützt. Daneben steht ein Meersäulikäfig und eine graue Kiste, wo sie ihre Sandkastenspielsachen versorgt hat. Eine grüne Schildkrötte wird zur zeit als Planschbecken benützt ( im Herbst kommt Sand wieder rein ). Ich selber hab noch eine Hollywoodschaukel ( das war ein Hochzeitsgeschenk ). Unter der Schaukel befindet sich noch eine Wasserbahn, die nehmen wir nur hervor, wenn sie gebraucht wird. Ein Dreirad steht auch noch herum, das benützt sie aber nur zum draufsitzten. Selten fährt sie damit herum aber hinten wird immer alles mögliche darauf geladen. Sie ist richtig stolz auf das Dreirad.


Was gehört nach eurer Meinung auf den Balkon oder haben wir wirklich zu viel drauf. Ich selber finde eigendlich nicht. In der mitte ist noch eine grosse Fläche frei!
Würde mich eure Meinung interessieren.
Hallo liebes Glückskäferli
Ich beneide erst mal deinen grossen Balkon! Unserer ist eh schon schmal und wird im Moment mit "Styropor" ausgerüstet, will heissen, isoliert. Er wird noch einmal ein ganzes Stück kleiner und die Räume werden dunkler durch die tiefen "Styroporhöhlen", in denen die (neuen) Fenster nun sind. Bäh. :( Darum bewundere ich alle, welche einen "Wohnbalkon" habt wie ihr.
Wenn da die lieben Nachbarn denn nicht wären, gell. :( Schade, dass sowas immer sein muss. Das tut mir leid für euch.

Ich hoffe, dass der gute Mann und die Verwaltung sich bald beruhigen. Kann ja nicht wahr sein sowas. Vor allem, was die Dame in eurem Kinderzimmer über die Spielsachen zu reklamieren hatte, geht zu weit! Das geht sie schlicht und einfach nichts an! So etwas habe ich noch nie gehört.

Kopf hoch und hoffentlich geniesst du deinen Balkon trotzdem weiterhin.

Herzlich,
Petra
Solange Menschen nicht denken, dass Tiere fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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