Diabetes und Autofahren
- hut
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Re: Diabetes und Autofahren
Die erwähnte Empfehlung von Dr. Villiger kann ins Auge gehen, auf den Antragsformularen für Lernfahrausweise sind entsprechende Hinweise, hier z.B. der Kanton Aargau:
Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage falscher Bescheinigungen einen Ausweis oder eine Bewilligung erschleicht, wird bestraft. (Art. 97 SVG) und hat mit dem Entzug des Ausweises zu rechnen (Art. 16 SVG).
Art. 97 Ziff. d SVG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage von falschen Bescheinigungen einen Ausweis oder eine Bewilligung erschleicht
Andere Kantone haben sinngemäss, wenn auch teilweise mit anderem Formulierungen, die gleichen Bestimmungen.
Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage falscher Bescheinigungen einen Ausweis oder eine Bewilligung erschleicht, wird bestraft. (Art. 97 SVG) und hat mit dem Entzug des Ausweises zu rechnen (Art. 16 SVG).
Art. 97 Ziff. d SVG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage von falschen Bescheinigungen einen Ausweis oder eine Bewilligung erschleicht
Andere Kantone haben sinngemäss, wenn auch teilweise mit anderem Formulierungen, die gleichen Bestimmungen.
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- hut
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Re: Diabetes und Autofahren
Mein "Untersuch" am Institut für Rechtsmedizin hat vor 2 Wochen stattgefunden. Der Oberärztin, bei welcher ich den Termin hatte, was nicht ganz klar, weshalb ich aufgeboten wurde, die offenen Fragen hätten mit einem kurzen Telefonat geklärt werden können... Ihre Kollegin, welche die Arztzeugnisse zu beurteilen hatte, habe wohl etwas überreagiert.
Vorgestern ist per Einschreioben die Verfügung des Strassenverkehrsamtes eingetroffen: Es freue das Trassenverkehrsamt, mir mitteilen zu können, dass meine Fahrtauglichkeit vorhanden sei. Ich müsse zum Fahren eine <Brille tragen und hätte die Anweisungen meiner Ärzte strikte zu befolgen und in einem Jahr erneut ärztliche Berichte einzureichen.. Die Rechnung des Trassenverkehrsamtes folge mit separater Post...
Die Rechnung des Instituts für Rechtsmedizin ist bereits eingetroffen. Fairerweise wurde nur die Beurteilung der Arztberichte (Fr. 180.-) nicht aber die rechtsmedizinische Untersuchung (welche ca. Fr. 450.- gekostet hätte) in Rechnung gestellt.
... Dennoch kostet mich der ganze Spass rund Fr. 300.- und einen halben Tag Aufwand für das erscheinen in der Rechtsmedizin. Bei den "Stammkunden" der Rechtsmedizin spielt der Zeitfaktor keine Rolle mehr, da diese nur noch ihre Beisetzung im Terminkalender haben. der Umgang mit Weiterlebenden ist noch modifikationsbedürftig
Bei allem Verständnis für die Bemühungen in Sachen Verkehrssicherheit sollte doch der GMV (gesunder Menschenverstand) und die Verhältnismässigkeit nicht ganz abhanden kommen.
Vorgestern ist per Einschreioben die Verfügung des Strassenverkehrsamtes eingetroffen: Es freue das Trassenverkehrsamt, mir mitteilen zu können, dass meine Fahrtauglichkeit vorhanden sei. Ich müsse zum Fahren eine <Brille tragen und hätte die Anweisungen meiner Ärzte strikte zu befolgen und in einem Jahr erneut ärztliche Berichte einzureichen.. Die Rechnung des Trassenverkehrsamtes folge mit separater Post...
Die Rechnung des Instituts für Rechtsmedizin ist bereits eingetroffen. Fairerweise wurde nur die Beurteilung der Arztberichte (Fr. 180.-) nicht aber die rechtsmedizinische Untersuchung (welche ca. Fr. 450.- gekostet hätte) in Rechnung gestellt.
... Dennoch kostet mich der ganze Spass rund Fr. 300.- und einen halben Tag Aufwand für das erscheinen in der Rechtsmedizin. Bei den "Stammkunden" der Rechtsmedizin spielt der Zeitfaktor keine Rolle mehr, da diese nur noch ihre Beisetzung im Terminkalender haben. der Umgang mit Weiterlebenden ist noch modifikationsbedürftig
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Re: Diabetes und Autofahren
Die 300 löhnst du jedes Jahr, oder?
- hut
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Re: Diabetes und Autofahren
Ja, das ist mein regelmässiges Sonsoring an den notleidenden Kanton ZürichHerr_Koch hat geschrieben:Die 300 löhnst du jedes Jahr, oder?
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Re: Diabetes und Autofahren
Siehst du, du leistest auch deinen Beitrag, auch wenn du kein normales Bier trinkst.
Wär schön, wenn man sowas irgendwie von den Steuern abziehen könnte. Ist ja ziemlich ... naja.
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- hut
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Re: Diabetes und Autofahren
Da gehe ich mit dir einig!Herr_Koch hat geschrieben: .... Ist ja ziemlich ... naja.
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Re: Diabetes und Autofahren
Habe am Freitag an einer Tagung der SDG, dass sich die Richtlinien bezüglich Auto fahren mit Diabetes ändern. Konkret wird anscheinend (so wie ich das verstanden habe) fahren mit "unerlaubten" BZ-Werten gleich wie z.B. fahren mit Trunkenheit bestraft/ fahren ohne Brille. Das hätte ja dann auch zwingend zur Folge hätte, dass der Diabetes angegeben werden müsste. Grundsätzlich würde man aber auch heute schon bestraft werden, wenn man eine Krankheit verschweigt. (Man muss ja z.B. auch angeben, wenn man zum fahren eine Brille benötigt - egal ob das "Problem" schon vor der Fahrprüfung besteht oder es erst danach dazu kommt.
- hut
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Re: Diabetes und Autofahren
Dass der Diabetes angegeben wird und dass entsprechende Auflagen zur Fahrfähigkeit bestehen, ist sicher im Sinne der Verkehrssicherheit. Wie die Auflagen durch die Strassenverkehrsämter umgesetzt werden, wäre sicher zu überdenken und, auch wieder im Sinne der Verkehrssicherheit, gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen.
Es sollte im Normalfall ausreichen, wenn der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit bestätigt. Ich gehe davon aus, dass der allergrösste Teil der Betroffenen verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer sind, die sich der möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Diabetes bewusst sind und sich entsprechend verhalten.
Im Kanton Zürich (wahrscheinlich auch in anderen Kantonen) wäre eine Vereinfachung des Kontrollsystems, ohne Einbussen im Bereich Verkehrssicherheit, sicher möglich.
Ich mag es nicht, wenn Diabetesbetroffene grundsätzlich als potentielle Gefahr im Strassenverkehr behandelt werden.
Es sollte im Normalfall ausreichen, wenn der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit bestätigt. Ich gehe davon aus, dass der allergrösste Teil der Betroffenen verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer sind, die sich der möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Diabetes bewusst sind und sich entsprechend verhalten.
Im Kanton Zürich (wahrscheinlich auch in anderen Kantonen) wäre eine Vereinfachung des Kontrollsystems, ohne Einbussen im Bereich Verkehrssicherheit, sicher möglich.
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Re: Diabetes und Autofahren
Ich sehe keinen Grund in der Ungleichbehandlung gegenüber Gesunden. Jeder Übermüdete, jeder mit Medikamenten gegen Erkältungen und Grippe darf in Eigenregie entscheiden, ob er fahrtauglich ist. Der Diabetiker macht dies vor jeder Fahrt auch, indem er den BZ misst. Muss es sich aber noch für teures Geld vom Staat bestätigen lassen. Ist doch einfach irr, find ich.
Und ich fahr ja nicht mal Auto ...
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- Ottifant
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Re: Diabetes und Autofahren
... Und ich fahre je länger je weniger Auto... Auch aus Unsicherheit vor den Konsequenzen, die da folgen könnten, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin [emoji848]
An liaba Gruass