Diabetes und Autofahren
- Mick
- System Officer
- Beiträge: 356
- Registriert: Mo 13. Jan 2014, 11:11
- Diabetiker / Angehörige: Typ 1
- Diabetes seit: 6. Dez 2012
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: t:slim X2 Control-IQ
- BZ-Messgerät: Dexcom G7
- Insulin: NovoRapid / Fiasp
- Wohnort: Zürcher Oberland
- Kontaktdaten:
Re: Diabetes und Autofahren
Ah ja dann sieht es anders aus... Bei der Beantragung des Führerscheins musste man einen Fragebogen ausfüllen mit diversen Fragen und darunter auch medizinische Fragen.
Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk
Gesendet von meinem D5803 mit Tapatalk
Re: Diabetes und Autofahren
Danke für eure Beiträge.
Demnach ist das so!Dann werde ich halt weiterhin die Faust im Sack machen;-)
Was das Beiblatt betrifft ist meiner Ansicht nach reine Geldverschwendung!
So vergesslich sind wir kaum das wir das jedes Jahr bekommen...oder hat jemand schon mal über ein Jahr vergessen das ein BZ oder Insulin notwendig wäre!!!
Hinzu kommt das im Beiblatt "nur"bei einem zu tiefen BZ das Fahren verboten wird.Der zu hohe wird gar nicht erwähnt!
Dazu noch der Hinweis BZ-Messung vor jeder Fahrt?Heisst das nach jedem Aus-und Einsteigen?Ich bin im Aussendienst tätig und es kann vorkommen das ich bis zu 20mal messen müsste!!
Totaler Schwachsinn,aber es geht rein nur darum im Fall eines Unfalles damit nachweisbar ist das der BZ ok war..
@Rolf
Ob dies auch den Typ2 betrifft weiss ich nicht..ich würde es aber in Betracht ziehen.
Bei einem Unfall(Holz anfassen,das es nie passiert)würde ich niemals erwähnen das ich Diabetiker bin!!!Wird sowieso gegen dich verwendet!!
Grüsse und schöne Ostern
Demnach ist das so!Dann werde ich halt weiterhin die Faust im Sack machen;-)
Was das Beiblatt betrifft ist meiner Ansicht nach reine Geldverschwendung!
So vergesslich sind wir kaum das wir das jedes Jahr bekommen...oder hat jemand schon mal über ein Jahr vergessen das ein BZ oder Insulin notwendig wäre!!!
Hinzu kommt das im Beiblatt "nur"bei einem zu tiefen BZ das Fahren verboten wird.Der zu hohe wird gar nicht erwähnt!
Dazu noch der Hinweis BZ-Messung vor jeder Fahrt?Heisst das nach jedem Aus-und Einsteigen?Ich bin im Aussendienst tätig und es kann vorkommen das ich bis zu 20mal messen müsste!!
Totaler Schwachsinn,aber es geht rein nur darum im Fall eines Unfalles damit nachweisbar ist das der BZ ok war..
@Rolf
Ob dies auch den Typ2 betrifft weiss ich nicht..ich würde es aber in Betracht ziehen.
Bei einem Unfall(Holz anfassen,das es nie passiert)würde ich niemals erwähnen das ich Diabetiker bin!!!Wird sowieso gegen dich verwendet!!
Grüsse und schöne Ostern
Re: Diabetes und Autofahren
Hoi Gawib
Ich bin eine ehrliche Haut und würde es vermutlich sagen, gerade um um spätere Anschuldigungen und Vermutungen mit Fakten zu begegnen.
Zitat Merkblatt für Autolenker mit DM:
"Gilt für Diabetiker/innen bei Behandlung mit: Insulin
Sulfonylharnstoffen (Amaryl, Daonil, Diamicron, Euglucon, Glutril u.a.) oder mit Gliniden (Novo-Norm, Starlix)"
Zitat Ende.
Demnach gilt es für einer und zweier gleichermassen.
Naja. Beruflich muss ich nicht mehr Auto fahren, aber für einen Täxeler oder Chauffeur irgendwelcher Art könnte diese Krankheit weitreichende Folgen haben. Da habe ich ja nochmal Glück gehabt, dass ich Anfang Jannuar eine neue Aufgabe im Geschäft angefangen habe bei der ich nicht auf das Auto angewiesen bin.
Grüsse, Rolf
Ich bin eine ehrliche Haut und würde es vermutlich sagen, gerade um um spätere Anschuldigungen und Vermutungen mit Fakten zu begegnen.
Zitat Merkblatt für Autolenker mit DM:
"Gilt für Diabetiker/innen bei Behandlung mit: Insulin
Sulfonylharnstoffen (Amaryl, Daonil, Diamicron, Euglucon, Glutril u.a.) oder mit Gliniden (Novo-Norm, Starlix)"
Zitat Ende.
Demnach gilt es für einer und zweier gleichermassen.
Naja. Beruflich muss ich nicht mehr Auto fahren, aber für einen Täxeler oder Chauffeur irgendwelcher Art könnte diese Krankheit weitreichende Folgen haben. Da habe ich ja nochmal Glück gehabt, dass ich Anfang Jannuar eine neue Aufgabe im Geschäft angefangen habe bei der ich nicht auf das Auto angewiesen bin.
Grüsse, Rolf
- Ottifant
- Beiträge: 1111
- Registriert: Mo 31. Mai 2010, 20:30
- Diabetiker / Angehörige: Typ 1
- Diabetes seit: 0- 0-1980
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Omni Pod
- Insulin: Apidra
- Wohnort: Goldach
- Kontaktdaten:
Re: Diabetes und Autofahren
Also in meinem Führerschein steht auch nix drin, obwohl ich meinen Diabetes damals schon 6 Jahre hatte... Muss also auch nie ein entsprechendes Formular ausfüllen...
An liaba Gruass
- hut
- Chief Executive Officer
- Beiträge: 6432
- Registriert: Fr 28. Mai 2010, 22:46
- Diabetiker / Angehörige: Typ Unbekannt / Andere
- Diabetes seit: 0- 0-1985
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Tandem t:slim X2
- BZ-Messgerät: Dexcom G6
- Insulin: Novorapid
- Wohnort: Zürcher Oberland
- Kontaktdaten:
Re: Diabetes und Autofahren
Zum Einstieg eine kleine Geschichte:
Es treffen sich der Knaben, ein deutsches, ein Franzose und ein Schweizer.
Der Deutsche: Bei und gibt es vom Sex Kinder.
Der Franzose: Bei uns gibt es Kinder von "faire l'amour".
Der Schweizer: Bei uns ist das von Kanton zu Kanton verschieden...
Ganz ähnlich verhält es sich mit Diabetes und Autofahren.
Ich besass früher die höheren Kategorien, welche (im Kanton Zürich) regelmässige verkehrsmedizinische Untersuchungen beim Bezirksarzt erforderten. Zu kam ich in meinem Führerschein zum "101" (hat sich an medizinische Auflagen zu halten). Die höheren Kategorien, ausser das Fahren mit Kleinbussen über 9 Plätze, habe ich längst abgegeben. Trotzdem muss ich dem Strassenverkehrsamt jährlich ein ärztliches Zeugnis, welches meine Fahrtauglichkeit bescheinigt, einreichen. Von dort geht das Arztzeugnis weiter zur Beurteilung ans Institut für Rechtsmedizin, welches das Arztzeugnis, natürliche kostenpflcihtig beurteilt. Je mach dem hat der Arzt weitere Fragen, welche für ihn keinen Sinn machen, zu beantworten, welche für meinen Arzt keinen Sinn machen. Mit schöner Regelmässigkeit, so ca. alle 3 Jahre kann das Institut für Rechtsmedizin meine Fahrtauglichkeit aufgrund der Arztberichte nicht schlüssig beurteilen und es folgt ein Aufgebot zu einer Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin (das Aufgebot für den April 2016 habe ich bereits). Dort werde ich von einem Assistenzarzt "untersucht", was diese besserer herausfinden sollte, als die Spezialärzte, von welchen ich behandelt werde, konnte mir bisher noch niemand erklären.
Dass die ganze Prozedur nicht ganz kostengünstig ist, versteht sich von selbst
Nach meiner schwierigen gesundheitlichen Situation bin ich regelmässig bei diversen Fachärzten (Kardiologen, Angiologen, Internisten, Infektiologen, Schmerzmedizinern etc.) in Kontrolle. Eigentlich leicht anmassend, dass sich das Institut für Rechtsmedizin als kompetenter einschätzt, als die hochkarätigen Spezialisten. Vielleicht wäre dort mal ein Gutachten angezeigt, um abzuklären, ob gewissen Anzeichen von Grössenwahn vorliegen.....
Meine Schilderung bezieht sich auf den Kanton Zürich!
Es treffen sich der Knaben, ein deutsches, ein Franzose und ein Schweizer.
Der Deutsche: Bei und gibt es vom Sex Kinder.
Der Franzose: Bei uns gibt es Kinder von "faire l'amour".
Der Schweizer: Bei uns ist das von Kanton zu Kanton verschieden...
Ganz ähnlich verhält es sich mit Diabetes und Autofahren.
Ich besass früher die höheren Kategorien, welche (im Kanton Zürich) regelmässige verkehrsmedizinische Untersuchungen beim Bezirksarzt erforderten. Zu kam ich in meinem Führerschein zum "101" (hat sich an medizinische Auflagen zu halten). Die höheren Kategorien, ausser das Fahren mit Kleinbussen über 9 Plätze, habe ich längst abgegeben. Trotzdem muss ich dem Strassenverkehrsamt jährlich ein ärztliches Zeugnis, welches meine Fahrtauglichkeit bescheinigt, einreichen. Von dort geht das Arztzeugnis weiter zur Beurteilung ans Institut für Rechtsmedizin, welches das Arztzeugnis, natürliche kostenpflcihtig beurteilt. Je mach dem hat der Arzt weitere Fragen, welche für ihn keinen Sinn machen, zu beantworten, welche für meinen Arzt keinen Sinn machen. Mit schöner Regelmässigkeit, so ca. alle 3 Jahre kann das Institut für Rechtsmedizin meine Fahrtauglichkeit aufgrund der Arztberichte nicht schlüssig beurteilen und es folgt ein Aufgebot zu einer Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin (das Aufgebot für den April 2016 habe ich bereits). Dort werde ich von einem Assistenzarzt "untersucht", was diese besserer herausfinden sollte, als die Spezialärzte, von welchen ich behandelt werde, konnte mir bisher noch niemand erklären.
Dass die ganze Prozedur nicht ganz kostengünstig ist, versteht sich von selbst
Nach meiner schwierigen gesundheitlichen Situation bin ich regelmässig bei diversen Fachärzten (Kardiologen, Angiologen, Internisten, Infektiologen, Schmerzmedizinern etc.) in Kontrolle. Eigentlich leicht anmassend, dass sich das Institut für Rechtsmedizin als kompetenter einschätzt, als die hochkarätigen Spezialisten. Vielleicht wäre dort mal ein Gutachten angezeigt, um abzuklären, ob gewissen Anzeichen von Grössenwahn vorliegen.....
Meine Schilderung bezieht sich auf den Kanton Zürich!
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
Spenden an diabetesclub.ch: https://spende.diabetesclub.ch/
diabetesclub.ch ist auch auf Facebook und Instagram
Spenden an diabetesclub.ch: https://spende.diabetesclub.ch/
diabetesclub.ch ist auch auf Facebook und Instagram
Re: Diabetes und Autofahren
Das hat System, da ist die IV kein bisschen besser!Hut hat geschrieben:Dass die ganze Prozedur nicht ganz kostengünstig ist, versteht sich von selbst Nach meiner schwierigen gesundheitlichen Situation bin ich regelmässig bei diversen Fachärzten (Kardiologen, Angiologen, Internisten, Infektiologen, Schmerzmedizinern etc.) in Kontrolle. Eigentlich leicht anmassend, dass sich das Institut für Rechtsmedizin als kompetenter einschätzt, als die hochkarätigen Spezialisten. Vielleicht wäre dort mal ein Gutachten angezeigt, um abzuklären, ob gewissen Anzeichen von Grössenwahn vorliegen.....
Da hat man 5-7 Berichte, einer vom Hausarzt, alle anderen vom Kantonsspital, aber die IV zitiert einem trotzdem noch an ein Zentrum für medizinische Beurteilung.
Diese sind über die ganze Schweiz verteilt, aber damit es "gerecht ist", wird durch den Computer ausgelost. Es kann sein, dass man dann quer durch die Schweiz reisen muss und noch 1-2 Übernachtungen hinzu kommen.
Muss aber alles, incl. Reisekosten und Unterbringung, die IV berappen.
Und dann hat die IV kein Geld .......
- Paedy
- Customer Contact Manager
- Beiträge: 301
- Registriert: Do 15. Nov 2012, 00:47
- Diabetiker / Angehörige: Typ Unbekannt / Andere
- Diabetes seit: 0- 4-2011
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Novopen 5
- BZ-Messgerät: Abbott FreeStyle Libre
- Insulin: Fiasp / Lantus
- Wohnort: Luzern
Re: Diabetes und Autofahren
Wie kommt ihr vom Autofahren zu IV? Schweizer Diabetiker sind keine Invaliden!
Der frühe Vogel fängt den Wurm ... aber nur die 2. Maus kriegt den Käse!
-
- Beiträge: 17
- Registriert: Sa 6. Feb 2016, 22:35
- Diabetiker / Angehörige: Typ 1
- Diabetes seit: 1. Jan 1994
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Ypsopump
- BZ-Messgerät: Freestyle Libre
- Insulin: Novo Rapid
- Wohnort: Bern
Re: Diabetes und Autofahren
Das Autofahren ist in der Schweiz kantonal geregelt. Ich persönlich kenne keine behördliche Anzeigepflicht meines Diabetes - deshalb lasse ich das auch sein. Mir scheint es wichtiger nur dann zu fahren, wenn ich mich fit fühle - und dazu brauche ich kein behördliches Attest. Einem Stoffwechselgesunden wird die Fahrerlaubnis ja auch nicht entzogen, wenn er wegen Kopfschmerzen z. B. ein Aspirin nimmt - und er ist s e l b s t dafür verantwortlich ober er unter Medikamenten fahren will oder nicht.
Das ist m.E. der Richtige weg und nicht ein unheiliger Krieg mit Formularen...
Liebe Grüsse
Peter
Das ist m.E. der Richtige weg und nicht ein unheiliger Krieg mit Formularen...
Liebe Grüsse
Peter
- hut
- Chief Executive Officer
- Beiträge: 6432
- Registriert: Fr 28. Mai 2010, 22:46
- Diabetiker / Angehörige: Typ Unbekannt / Andere
- Diabetes seit: 0- 0-1985
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Tandem t:slim X2
- BZ-Messgerät: Dexcom G6
- Insulin: Novorapid
- Wohnort: Zürcher Oberland
- Kontaktdaten:
Re: Diabetes und Autofahren
Da gehe ich mit Paedy völlig einigPaedy hat geschrieben:Schweizer Diabetiker sind keine Invaliden!
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
Spenden an diabetesclub.ch: https://spende.diabetesclub.ch/
diabetesclub.ch ist auch auf Facebook und Instagram
Spenden an diabetesclub.ch: https://spende.diabetesclub.ch/
diabetesclub.ch ist auch auf Facebook und Instagram
- Glückskäferli
- Beiträge: 1407
- Registriert: Fr 27. Jan 2012, 23:06
- Diabetiker / Angehörige: Typ 1
- Diabetes seit: 0- 8-1994
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Insight
- BZ-Messgerät: Aviva ACCU-CHEK
- Insulin: FIASP
- Wohnort: Otelfingen ZH
Re: Diabetes und Autofahren
Der Dr. Villiger empfiehlt beim Antrag von einem Führerausweis den Diabetes nicht anzugeben, vor allem im Kanton AG!
Mach das Beste aus deinem Leben.
Lebe dein Leben und geniesse es, wie wenn es dein letzter Tag sei.
Lebe dein Leben und geniesse es, wie wenn es dein letzter Tag sei.