Entwicklungsland Schweiz
Beim diesjährigen Diabetes Mediendialog 2017 von Roche Diabetes Care ging es um die neuen Möglichkeiten für die Diabetes-Versorgung, die durch die Digitalisierung geboten werden. Doch auch die Herausforderungen und potentiellen Probleme, die dadurch entstehen, wurden diskutiert.
Die Digitalisierung sei die nächste große Chance auf eine nachhaltige Verbesserung der Diabetes Versorgung. Durch eine neue Verknüpfung und Nutzung von Diabetesdaten könne sie dazu beitragen, Zeit und Kosten zu sparen und damit mehr Platz für das Wesentliche in der Praxis zu schaffen: den Patienten und die Verbesserung seiner Therapie. Darüber war sich das interdisziplinäre Expertenteam beim Diabetes Mediendialog 2017 auf Schloss Hohenkammer einig.
Konsens herrschte auch darüber, dass auf dem Weg zu einer Diabetes-Versorgung 4.0 noch zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen seien. So würden neue Technologien nicht nur neues therapeutisches Denken, sondern auch die entsprechenden Infrastrukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern.
Bericht zum Mediendialog:
http://www.diabetologie-online.de/a/dia ... ie-1817712
Bezüglich gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Schweiz ein absolutes Entwicklungsland. Nachdem in unseren Nachbarländern Österreich und Deutschland Regelungen zur Vergütung von Flash Glukose Monitoring Systemen (FGM), wie das FreeStyle Libre getroffen wurden, wird das System in der Schweiz durch die Krankenversicherungen nach wie vor nicht oder sehr willkürlich vergütet. Eine gesetzliche Grundlage zur Vergütung des zeitgemässen und zwischenzeitlich durch Fachpersonen anerkannten Systems fehlt.
Der Schweizerische Verband der Krankenversicherer, Santésuisse sieht keine Veranlassung dazu, eine Vereinheitlichung der sehr unterschiedlichen Vergütungsregelungen der diversen Krankenversicherungen anzustreben. Interesse, die Santésuisse beruft sich dabei auf die Mittel- und Gegenständeliste des Bundesamtes für Gesundheit (MiGeL), welcher die Vergütungspflicht durch die Krankenversicherer regelt. Diese Bestimmen werden jedoch offensichtlich von jedem Krankenversicherer unterschiedlich angewandt.
Die MiGeL ist ein sehr träges Gebilde. Mit einer Anpassung ist frühestens Anfang 2018 zu rechnen. Wie sich diese Anpassung auf die Vergütung von FGM auswirkt ist noch unbekannt. Ob dabei erkannt wird, dass ein FGM heute jedem Diabetesbetroffenen, welchem bisher Messstreifen vergütet wurden, zur Verfügung stehen sollte, ohne dass dabei die Bestimmungen für die Vergütung eines CGM angewandt werden, ist ungewiss.
Diabetesbetroffene in der Schweiz werden weiterhin mit dem nicht mehr zeitgemässen und wesentlich kostenintensiveren Messstreifen-System ihren Blutzucker messen müssen, oder ein FGM auf eigene Kosten zu verwenden und damit die Messstreifen-Kosten für die Krankenversicherer einzusparen.
Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb sowohl das Bundesamt für Gesundheit als auch die Santésuisse das Thema vernachlässigt und die Schweizer Diabetesbetroffenen im Regen stehen lässt.
Das Schweizer Diabetesforum
www.diabetesclub.ch hat sowohl das Bundesamt für Gesundheit als auch die Santésuisse auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen. Bewegung konnte in die stoische Ruhe nicht gebracht werden. Als Diabetesbetroffener ist es traurig, die gleichgültige Haltung des Bundesamtes für Gesundheit und der Santésuisse erleben zu müssen. Dass daneben sehr viel Geld für teurere und weniger effektive Messsysteme ausgegeben wird, ist dabei lediglich ein Nebenprodukt. Die Schweiz kann es sich offensichtlich leisten, unnötig hohe Gesundheitskosten zu generieren.
Dieser Text wird durch das Schweizer Diabetesforum www.diabetesclub.ch ans Bundesamt für Gesundheit und an die Santésuisse übermittelt.