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Bericht K Tipp 25.11.2020

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 09:13
von Hanspeter
Im K Tipp habe ich nachstehe
2020-12-01_090234.pdf
nde Notiz gefunden

Meine Fragen:
Kann ein "normaler" Polizist bei einer Kontrolle die Blutzuckerwerte
interpretieren ?

Re: Bericht K Tipp 25.11.2020

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 10:00
von swissphoenix
hallo @Hanspeter, es schaut so aus als das was mit dem PDF anhang nicht geklappt hat.

Re: Bericht K Tipp 25.11.2020

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 10:08
von hut
Beim oben erwähnten, leider nicht anklickbaren PDF, wird es sich wahrscheinlich im diese Notiz handeln:

Neue Gerichtsurteile: Fahrausweis - Auflagen für Diabetiker gerechtfertigt
K-Tipp 20/2020 24.11.2020

Auf Geheiss der Solothurner Motorfahrzeugkontrolle liess sich ein 72-Jähriger ärztlich unter¬suchen. Laut Arzt litt er an Diabetes Typ 2. Die Fahrzeugkontrolle verfügte daher, dass er Auf¬lagen erfüllen müsse, um den Führerausweis zu behalten. So müsse er «im Auto rasch verfügbare Kohlenhydrate (etwa Traubenzucker), ebenso das Blutzuckermessgerät und den Diabetikerausweis» mitführen. Vor jeder Fahrt müsse er den Blutzucker messen und allenfalls den Anstieg der Werte abwarten. Gegen die Auflagen wehrte sich der Mann vor allen Instanzen vergeblich.
Bundesgericht Urteil 1C_391/2019 vom 16.7.2020

Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Blutzuckerwerte durch die Polizei nicht interpretiert werden. Die Polizei kann höchstens kontrollieren, ob die Bedingungen des Merkblattes "Fahrzeuglenken mit Diabetes mellitus" ( https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmed ... .12.15.pdf ) eingehalten sind.

Re: Bericht K Tipp 25.11.2020

Verfasst: Di 1. Dez 2020, 10:15
von Hanspeter
Danke für die Korrektur, es ist dieser Bericht