Militärpflichtersatz
- Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz
Hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt deswegen. Ist halt immer schwierig, wenn man nachher mit sowas kommt. Aber kann ja auch nichts dafür, dass ich erst mit 26 krank geworden bin ...
Wenn ich so seh, was andere Leute im Militär machen mussten, hätt ich mich durchaus auch als Diabetiker dazu in der Lage gefühlt. Nur die RS wär ein Problem geworden. Im Feld rumrobben und beim Marsch mit Vollgepäck ständig Kekse futtern ... naja. Kaum sehr realistisch.
Wenn ich so seh, was andere Leute im Militär machen mussten, hätt ich mich durchaus auch als Diabetiker dazu in der Lage gefühlt. Nur die RS wär ein Problem geworden. Im Feld rumrobben und beim Marsch mit Vollgepäck ständig Kekse futtern ... naja. Kaum sehr realistisch.
- swissphoenix
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Re: Militärpflichtersatz
überflüssig gibt es nichtMike_22 hat geschrieben:Sorry, Beitrag überflüssig, wurde alles schon besprochen...
Hallo zusammen
Bin ja seit meinem 12ten Lebensjahr Diabetiker Typ 1 und möchte folgendes dazu sagen:
Diabetiker werden (zumindest Praxis bis vor kurzem) als Militärdienstuntauglich in den Zivilschutz eingeteilt. Damit wird die Wehrpflichersatzabgabe (=pro Jahr 3% des steuerbaren Einkommens der direkten Bundesteuer, mindestens aber 400 Franken) fällig.
Und das bis zum vollendeten 30ten Lebensjahr. Danach ist man noch bis 40 Zivilschutzpflichtig, zahlt aber keine Ersatzabgabe mehr.
Mit jedem Tag Zivilschutz der geleistet wird, fallen übrigens 4% der Wehrpflichersatzabgabe weg.
Das angesprochene Urteil des Europ. Gerichtshofes bezieht sich auf die Klage eines Diabetikers, der sich gegen die Militärdienstuntauglichkeit gestemmt hatte. Gut möglich also, dass in Zukunft ein "erleichterter" Militärdienst für Diabetiker u.a. bei "Uelis Trachtengruppe" eingerichtet wird/werden muss. Und somit wäre dann für die dort Eingeteilten auch die Wehrpflichtersatzabgabe Vergangenheit.
Liebe Grüsse
FW des ZS
Mike_22
Wer mich sucht der wird mich bei Twitter finden @swissphoenix_ch oder auch auf facebook
- Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz
Kleines Update.
Habe um eine Neubeurteilung meiner Diensttauglichkeit gebeten. Dazu müsste ich ein "ausführliches und aktuelles ärztliches Zeugnis" einreichen, das dann an den vertrauensärztlichen Dienst weitergeleitet wird.
Hm. Hab also meinen Arzt angerufen und ein Zeugnis verlangt. Da weder er noch ich wussten, was man denn so genau ausführlich auf ein DM-Zeugnis schreiben kann, steht da halt jetzt einfach drauf, dass ich ein insulinpflichtiger Typ-1-Diabetiker bin. Bin mal gespannt, ob sie nachfragen. Was sie ja gerne dürfen.
Habe um eine Neubeurteilung meiner Diensttauglichkeit gebeten. Dazu müsste ich ein "ausführliches und aktuelles ärztliches Zeugnis" einreichen, das dann an den vertrauensärztlichen Dienst weitergeleitet wird.
Hm. Hab also meinen Arzt angerufen und ein Zeugnis verlangt. Da weder er noch ich wussten, was man denn so genau ausführlich auf ein DM-Zeugnis schreiben kann, steht da halt jetzt einfach drauf, dass ich ein insulinpflichtiger Typ-1-Diabetiker bin. Bin mal gespannt, ob sie nachfragen. Was sie ja gerne dürfen.
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Re: Militärpflichtersatz
Da bin ich auch gespannt. Bitte informiere uns weiter, nimmt mich wunder.
Wenn das Leben dir ein Diabetes-Monster gibt, stehe auf und spiele mit ihm!
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Re: Militärpflichtersatz
Weiteres Update.
Bin heute per sofort von sämtlichen Wiederholungskursen dieses Jahr dispensiert worden. Der definitive Entscheid über meine Diensttauglichkeit wird gefällt, sobald ich mein Dienstbüechli eingereicht hab. Das schick ich morgen los.
Bin heute per sofort von sämtlichen Wiederholungskursen dieses Jahr dispensiert worden. Der definitive Entscheid über meine Diensttauglichkeit wird gefällt, sobald ich mein Dienstbüechli eingereicht hab. Das schick ich morgen los.
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Re: Militärpflichtersatz
Soll ich dir nun gartulieren, oder mein beileid aussprechen?
Non den Dienstleistungen befreit, heisst nicht zwingend, von den Ersatzabgaben befreit, da kommt wieder der ominöse Invaliditätsgrad vonm 40% (welcher immer noch ncht restlos beseitigt ist) zur Geltung...
Non den Dienstleistungen befreit, heisst nicht zwingend, von den Ersatzabgaben befreit, da kommt wieder der ominöse Invaliditätsgrad vonm 40% (welcher immer noch ncht restlos beseitigt ist) zur Geltung...
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
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Re: Militärpflichtersatz
Darfst gratulieren. Ich weiss, dass ich noch ersatzpflichtig bin, aber nur noch dieses Jahr. Das bezahl ich nun halt, dafür hab ich Ruhe. Schade, dass es so enden musste, aber ist mir lieber so.
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Re: Militärpflichtersatz
Da die Diskriminierung von Diabetikern (ich nehm mich mal aus, ich wollte ja nun mittlerweile auch keinen Dienst mehr leisten), die Dienst leisten möchten, aufgrund der Krankheit aber nicht dürfen, besteht ja weiterhin. Ich hab deshalb mal bei der SDG nachgefragt, ob sie wissen, ob sich in dieser Sache was getan hat, resp. ob es neue Erkenntnisse gibt. Das Urteil vom EGMR besteh ja nun seit 2009 und man dürfte eigentlich erwarten, dass sich da was getan hat. Der Einzelne kann natürlich klagen und erhält ggf Recht. Trotzdem kann das ja keine Lösung sein. Da müssen Grundsatzentscheide her, die ein einheitliches Prozedere ohne grossen Bürokram für den Betroffenen ermöglichen. Grad für junge Diabetiker, die mit 20 in die Lage kommen, aufgrund einer mangelnden Behinderung "leider" zehn Jahre lang möglicherweise massive Rechnungen bezahlen zu müssen.
Ich melde mich, wenn ich mehr weiss.
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Re: Militärpflichtersatz
Und schon gabs ne Antwort:
Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich dem Wehrpflichtersatz. Leider können wir als Diabetesgesellschaft nicht direkt Einfluss auf die aktuelle Gesetzeslage nehmen bzw. die Anwendung der Gesetze beeinflussen.
Urteile des EMGR sind jedoch für die Schweiz nicht zwingend; der Gerichtshof kann den unterliegenden Staat jedoch zu einer Ersatzabgabe an den Kläger verurteilen, die in der Regel durch den Bund auch bezahlt wird. Das heisst, der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet EMRK-widrige Gesetze zu revidieren.
Wie Ihnen das Amt für Militär und Zivilschutz erklärt hatte, wird in der Regel ein erheblicher Behinderungsgrad verlangt, um von der Ersatzabgabe befreit zu werden. (Vgl. Art. 3 WPEG bzw. Art. 1 ff. WPEV).
Grundsätzlich besteht für jeden die Möglichkeit gerichtlich gegen die Verfügung zur Bezahlung des Wehrpflichtersatzes vorzugehen und bis an den EMRG zu gelangen, der möglicherweise ebenfalls aufgrund des Entscheids von 2009 eine Entschädigung zusprechen wird. Jedoch ist dies mit erheblichem, finanziellen Aufwand verbunden.
Die Diabetesgesellschaft beobachtet die Entwicklung auf gesetzgeberischer Stufe aufmerksam und versucht, wo es ihr möglich ist, in der Vernehmlassung Einfluss zu nehmen.
Für einen jungen Diabetiker, der nicht studiert und ein normales Einkommen hat, können da über die 10 Jahre schon erhebliche Beträge zusammenkommen. Aber ob man die Mühen einer Klage am EMGR auf sich nehmen will ... ich fänds halt wirklich wichtig, dass da mal ein für Diabetiker (und ggf. andere chronisch Kranke ohne erhebliche Behinderung) positiver Grundsatzentscheid gefällt würde.
Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich dem Wehrpflichtersatz. Leider können wir als Diabetesgesellschaft nicht direkt Einfluss auf die aktuelle Gesetzeslage nehmen bzw. die Anwendung der Gesetze beeinflussen.
Urteile des EMGR sind jedoch für die Schweiz nicht zwingend; der Gerichtshof kann den unterliegenden Staat jedoch zu einer Ersatzabgabe an den Kläger verurteilen, die in der Regel durch den Bund auch bezahlt wird. Das heisst, der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet EMRK-widrige Gesetze zu revidieren.
Wie Ihnen das Amt für Militär und Zivilschutz erklärt hatte, wird in der Regel ein erheblicher Behinderungsgrad verlangt, um von der Ersatzabgabe befreit zu werden. (Vgl. Art. 3 WPEG bzw. Art. 1 ff. WPEV).
Grundsätzlich besteht für jeden die Möglichkeit gerichtlich gegen die Verfügung zur Bezahlung des Wehrpflichtersatzes vorzugehen und bis an den EMRG zu gelangen, der möglicherweise ebenfalls aufgrund des Entscheids von 2009 eine Entschädigung zusprechen wird. Jedoch ist dies mit erheblichem, finanziellen Aufwand verbunden.
Die Diabetesgesellschaft beobachtet die Entwicklung auf gesetzgeberischer Stufe aufmerksam und versucht, wo es ihr möglich ist, in der Vernehmlassung Einfluss zu nehmen.
Für einen jungen Diabetiker, der nicht studiert und ein normales Einkommen hat, können da über die 10 Jahre schon erhebliche Beträge zusammenkommen. Aber ob man die Mühen einer Klage am EMGR auf sich nehmen will ... ich fänds halt wirklich wichtig, dass da mal ein für Diabetiker (und ggf. andere chronisch Kranke ohne erhebliche Behinderung) positiver Grundsatzentscheid gefällt würde.
Re: Militärpflichtersatz
Die Aussage erstaunt mich dann doch. Schlussendlich ist die SDG ein Interessensverband oder Neudeutsch ein Lobby-Verband der zumindest indirekt durch Kontakte zu Parlamentariern die Gesetzgebung beeinflussen kann und soll.Herr_Koch hat geschrieben:Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich dem Wehrpflichtersatz. Leider können wir als Diabetesgesellschaft nicht direkt Einfluss auf die aktuelle Gesetzeslage nehmen bzw. die Anwendung der Gesetze beeinflussen.
Gruss Bradley